Kreditvermittler Lugano: Landgericht kappt Nepp mit Kredit ohne Schufa
Mit dem Angebot „Sofortkredit“ und „Kredit ohne Schufa“ hatte die Lugano Finanz GmbH im Internet fürs schnelle Geld ohne große Formalitäten geworben. Lugano behielt sich dabei jedoch vor, statt der erhofften Geldspritze bloß eine „Finanzsanierung“ zu vermitteln. Was für die meist ohnehin klammen Antragsteller nicht nur keinen Kredit, sondern noch weitere Kosten bedeutete. Im Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Finanzvermittler bestätigte das Landgericht Dortmund (Urteil vom 5.9.2017, AZ: 25 O 316/16) deren Auffassung: Es sei unzulässig, Verbrauchern eine „Finanzsanierung“ unterzuschieben, wenn sie lediglich eine Kreditvermittlung beantragt hätten. Ein solches Verhalten der Lugano Finanz GmbH, die aktuell als Exilium Finanz GmbH mit Sitz in Ahlen firmiert, verstoße gegen Verbraucherschutzrechte – so die Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wer von seiner Hausbank kein Darlehen mehr bekommt, sieht in Kreditversprechen ohne Schufa-Auskunft und -Eintrag oft den letzten Ausweg. Doch statt in der erhofften unkomplizierten Soforthilfe münden solche Angebote oft in teurem Nepp. Denn nach Beantragung erhielten Kreditsuchende dann per Post – inklusive Nachnahmegebühr – „genehmigte Vertragsunterlagen“ über die gewünschte Summe. Wurden diese ausgefüllt zurückgeschickt, gab es immer noch kein Geld, wohl aber eine weitere Aufforderung, für die Vermittlung der „Finanzsanierung“ vorab einen Betrag zu überweisen. Hintergrund: Mit dem Nachnahmeschreiben war nicht wie erwartet ein Kredit vermittelt oder genehmigt, sondern nur die Vermittlung einer gehaltlosen „Finanzsanierung“ beantragt worden. Für Verbraucher ist kaum zu durchschauen, dass hier kein Geld zur Auszahlung kommt, sondern seine Schulden getilgt werden sollen, indem der Finanzsanierer monatlich Geldzahlungen an die Gläubiger verteilt. Wenn das aber tatsächlich ohne rechtliche Prüfung passiert, ist der Mehrwert dieser Dienstleistung nicht zu erkennen – allein, dass sie noch teuer zu stehen kommen kann.
„Es sich bezahlen zu lassen, dass man ungeprüft einfach das Geld der Schuldner an die Gläubiger überweist, halten wir für Abzocke“, erklärt Marcus Köster, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW: „Mit der Klage wollen wir unterbinden, dass vor allem ohnehin klamme Haushalte mit dem Versprechen der Kreditvermittlung in nutzlose Dienstleistungen mit weiteren Kosten gelockt werden.“
Besonders tückisch an der Anbieterstrategie: Dass Antragstellern unbestellte und aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW unnötige Dienstleistungen statt der erwarteten Kreditzusage untergeschoben werden.
Die inzwischen unter dem Firmenamen Exilium Finanz GmbH agierende Finanzvermittlung hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. In zweiter Instanz muss nun das Oberlandesgericht Hamm über die Klage der Verbraucherzentrale NRW entscheiden. Der Finanzvermittler ist mit der Masche weiterhin online. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher zu größter Vorsicht – übrigens bei allen Kreditangeboten ohne Sicherheiten. In ihren Beratungsstellen gibt es Informationen und rechtliche Hilfestellungen.