Früherkennung des Grünen Stars: Verbraucherzentrale NRW geht erfolgreich gegen Patienteninformation der Augenärzte vor
Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hat sich der Berufsverband der Augenärzte verpflichtet, ab sofort nicht mehr zu werben, dass die Sinnhaftigkeit der Glaukom-Früherkennung wissenschaftlich belegt sei.
Hintergrund: Die Untersuchung zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) gehört zu den häufigsten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in Arztpraxen. Sie richtet sich an Menschen, die weder Beschwerden noch ein besonders hohes Risiko für die Erkrankung haben, etwa aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Medikamenteneinnahme. Der Grüne Star führt zu einer Schädigung des Sehnervs und verläuft zunächst meist unbemerkt. Eine Ursache kann ein erhöhter Augeninnendruck sein. Das ist allerdings nicht zwangsläufig: Fast die Hälfte der erkrankten Menschen mit Schäden am Sehnerv hat keinen erhöhten Augeninnendruck.
Nach Analysen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) lässt sich bisher nicht sicher beurteilen, welchen Nutzen eine allgemeine Früherkennung hat, da aussagekräftige Studien bislang fehlen. Zu dieser Einschätzung kam auch der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Deshalb übernehmen die Krankenkassen die Untersuchungskosten bei reiner Früherkennung bislang nicht.
Dennoch warb der Berufsverband der Augenärzte in einer für die Mitgliedspraxen herausgegebenen Patienteninformation mit dem Satz: "Die Sinnhaftigkeit dieser Untersuchung ist wissenschaftlich belegt." Diese Aussage hat die Verbraucherzentrale NRW nun erfolgreich abgemahnt. Aus ihrer Sicht ist die Aussage irreführend und verstößt somit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Berufsverband der Augenärzte hat sich nun verpflichtet, diese Formulierung ab sofort zu unterlassen. Die Verbraucherschützer fordern die Augenärzte auf, diese Formulierung gegenüber ihren Patienten nicht mehr zu verwenden.
Tipp für Patienten:
Die Glaukom-Früherkennung besteht aus der Untersuchung des Sehnervs, der Messung des Augeninnendrucks und der Untersuchung des Auges mit dem Spaltlampenmikroskop. Als IGeL kostet sie zwischen 15 und 40 Euro und ist lediglich ein Zusatzangebot. Einen Verzicht auf die Untersuchung müssen Patienten nicht unterschreiben, er hat auch keinerlei Folgen im Falle einer späteren Erkrankung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Untersuchung in folgenden Fällen: Bei einem begründeten Verdacht auf ein Glaukom oder bei bestimmten Risiken. Dazu gehören etwa eine dauerhafte Medikamenten-Einnahme (zum Beispiel Kortison), typische Symptome eines Glaukoms (eingeschränktes Gesichtsfeld und Sehstörungen), ein veränderter Augenhintergrund und/ oder ein erhöhter Augeninnendruck, Augenschäden durch einen Diabetes oder wenn vor oder nach einer geplanten Augenoperation ein Glaukom ausgeschlossen werden muss.