Firma MEP in der Kritik: "Kunden werden im Stich gelassen"

Pressemitteilung vom
Bei der Verbraucherzentrale NRW sind in den vergangenen Monaten vermehrt Beschwerden über den Solaranlagen-Vermieter MEP eingegangen, der nach eigenen Angaben rund 8.000 Kundinnen und Kunden hat.

Solaranlagen-Mieter sollen zahlen, obwohl kein Strom fließt
Firma MEP in der Kritik: „Kunden werden im Stich gelassen“

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Bei der Verbraucherzentrale NRW sind in den vergangenen Monaten vermehrt Beschwerden über den Solaranlagen-Vermieter MEP eingegangen, der nach eigenen Angaben rund 8.000 Kundinnen und Kunden hat. Der Grund: Das Münchener Unternehmen kassierte monatelang Miete für montierte Anlagen, die noch gar keinen Strom lieferten.

„MEP wirbt wörtlich mit einem ‚Rundum-sorglos Miet-Paket‘ und verspricht Begleitung von der Montage bis zum Betrieb. Tatsächlich aber lässt die Firma viele Kundinnen und Kunden auf den letzten Metern im Stich – die haben dann eine Anlage auf dem Dach und zahlen Miete, bekommen aber keinen Strom. Sie machen also erstmal nur Miese“, erklärt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie der Verbraucherzentrale NRW. In den vorliegenden Fällen fehle in der Regel der letzte, mit den Netzbetreibern zu koordinierende Anschluss. Die AGB der Firma MEP sind in diesem Punkt nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW nicht eindeutig genug, weshalb der Anbieter nun abgemahnt wurde.

„Mangelnder Service ist das eine. Dazu kommt bei MEP auch noch ein richtig happiger Preis“, betont Sieverding. Im Vergleich mit anderen Angeboten mit ähnlichem Service-Umfang sei die monatliche Miete pro Kilowatt Anlagenleistung sehr teuer. Um das Angebot trotzdem als wirtschaftlich darzustellen, setze MEP hohe künftige Strompreissteigerungen an, die durch keine seriöse Prognose gedeckt seien. Auch der Anteil des Solarstroms, der direkt im Haushalt verbraucht wird, werde unrealistisch hoch angenommen. Dieser sogenannte Eigenverbrauch ist finanziell lukrativer als die Einspeisung des Stroms in das Netz gegen Vergütung und damit entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. „Geht man von realistischen Zahlen für Strompreise und Eigenverbrauch aus, steht für MEP-Kundinnen und -Kunden unterm Strich nach 20 Jahren Mietdauer ein dickes Minus“, sagt Sieverding. Dabei gebe es im Markt durchaus vergleichbare Angebote, die Gewinne ermöglichten – ein unvermeidbares Problem des Geschäftsmodells sei es also nicht.

Grundsätzlich begrüße die Verbraucherzentrale NRW das wachsende Segment der Pacht- und Mietmodelle für Solaranlagen. Diese Angebote ermöglichten auch Haushalten die aktive Teilhabe an der Energiewende, für die der Kauf einer eigenen Anlage keine Option sei. „Gerade für diese zusätzlichen Kundengruppen mit schmalerem Geldbeutel oder geringerer Motivation zur Beschäftigung mit Details muss aber gelten: Wo ‚rundum sorglos‘ draufsteht, muss auch ein echtes Komplettangebot drin sein.“

Für weitere Informationen:
Thomas Wennmacher
Tel. (0211) 38 09-277
thomas.wennmacher@verbraucherzentrale.nrw

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