EU-Paket der Drillisch Online AG: Landgericht rüffelt Roaming-Falle

Pressemitteilung vom
Verbrauchern, die einen Mobilfunkvertrag inklusive Roaming abschließen, darf bei Vertragsschluss der EU-regulierte Tarif („Roam like at home“) nicht vorenthalten werden.

EU-Paket der Drillisch Online AG: Landgericht rüffelt Roaming-Falle

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Verbrauchern, die einen Mobilfunkvertrag inklusive Roaming abschließen, darf bei Vertragsschluss der EU-regulierte Tarif („Roam like at home“) nicht vorenthalten werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden und eine von der Verbraucherzentrale NRW erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Drillisch Online AG bestätigt.

Seit dem 15. Juni 2017 sind die Roaming-Aufschläge im Mobilfunk weitgehend abgeschafft. Kunden sollen auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) keine Extra-Kosten fürchten, wenn sie telefonieren, eine SMS schreiben oder im Internet surfen. Grundsätzlich können Verbraucher ihren Tarif in anderen EU-Ländern also genauso nutzen wie zu Hause („Roam like at home“).

Entsprechend sehen die EU-Regeln vor, dass Verbraucher bei Vertragsschluss von „Roam like at home“ profitieren. Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Kunde bewusst für einen alternativen Tarif entscheidet. Doch die Drillisch Online AG vertrieb unter ihren Marken winsim und smartmobil Mobilfunktarife, in denen anstatt des EU-regulierten „Roam like at home“ ein „Europa-Paket“ voreingestellt war. Und das konnte bei Vertragsschluss nicht abgewählt werden.

Dieses Paket beinhaltete auch ein gesondertes Datenvolumen fürs Ausland, das allerdings deutlich geringer ausfiel als das normale Datenvolumen des Vertrages. Das höhere Grund-Datenvolumen sollte im Ausland hingegen nicht genutzt werden können.

Ärgerlich obendrein: Nach Verbrauch des Datenvolumens im Europa-Paket war eine Internetverbindung nur dann möglich, wenn Kunden für weiteres Entgelt Datenvolumen hinzu buchten. Aus diesem Grund blieb Neukunden der Vorteil „Roam like at home“ bei Vertragsschluss verwehrt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Drillisch Online AG dieses Vorgehen (Az.: 2-06 O 263/17) per einstweiliger Verfügung untersagt. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgt das Gericht der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, wonach Verbrauchern bei Vertragsschluss der EU-regulierte Tarif („Roam like at home“) angeboten werden muss.

Dementsprechend wird bei smartmobil und winsim der EU-regulierte Tarif nun angeboten. Bestandskunden, die bereits einen Mobilfunkvertrag mit der Drillisch Online AG eingegangen sind, können in ihrem Kundenportal ihre Einstellungen prüfen und gegebenenfalls in den regulierten EU-Tarif („Roam like at home“) wechseln.

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