Check von Ratenvereinbarungen mit Inkassobüros: Hoher Preis für schlechten Deal – Gesetzgeber muss Extrakosten und Ausverkauf von Verbraucherrechten stoppen
Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros müssen säumige Zahler teuer erkaufen: Hohe Einigungsgebühren sind zumeist der Preis, um diesen Deal überhaupt abschließen zu können. Obendrein ist eine Reihe von verklausulierten Erklärungen in den Vordrucken zu akzeptieren – deren nachteiligen Folgen Verbraucher kaum überschauen können. Bei einem Check von über 200 Ratenzahlungsvorschlägen von 45 verschiedenen Inkassobüros hat die Verbraucherzentrale NRW massenhaft Fallstricke entdeckt. So wurden für eine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung in rund 60 Prozent der Fälle Entgelte verlangt, die sich mehrheitlich an der Vergütung von Rechtsanwälten orientieren. Selbst bei kleinen Forderungen schlugen dafür 81 Euro und mehr zu Buche. Dass die Gesamtforderung mitsamt den Kosten für die Vereinbarung ungeprüft anerkannt wird, mussten Schuldner in über 80 Prozent der Erklärungen unterschreiben. Und in fast der Hälfte der Vereinbarungen wurde eine Lohnabtretung zur Voraussetzung deklariert, um die Inkassobüroforderungen in Raten abstottern zu können.
„Für einen Ratenvereinbarungsvordruck aus dem Computerprogramm Gebühren zu verlangen, ist Abzocke“, so NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski. Ratenzahlungen zu vereinbaren gehöre zur Kernaufgabe des Inkassowesens, für die keine zusätzlichen Kosten berechnet werden dürften. „Auch darf der Abschluss nicht von der Einwilligung des Schuldners abhängen, dass er alle Forderungen ungeprüft anerkennt oder schon bei einer nicht bezahlten Rate auf das Einkommen zugegriffen werden kann“, fordert die Verbraucherzentrale NRW eine zügige gesetzliche Regelung.
Wenn etwas schiefläuft, wo eigentlich sofort gezahlt werden sollte, folgt alsbald Post vom Inkassobüro – meist aufgeblasene Forderungen und Drohkulissen inklusive. Wer in Raten abstottern will, muss dann noch hohe Kosten und Vertragsfallen schlucken. Denn für die simple Festlegung, dass und in welcher Höhe Raten gezahlt werden können, fordern viele Inkassobüros zusätzlich ein happiges Entgelt. „Das fällt deshalb so hoch aus, weil sie sich dabei daran orientieren, was Rechtsanwälte als Einigungsgebühr verlangen dürfen“, kritisiert Schuldzinski. „Da werden finanzielle Zwangslagen der Schuldner gezielt zur Geldschneiderei genutzt. Denn wenn der Schuldner die aufgerufene Einigungsgebühr nicht akzeptiert, wird ihm die Möglichkeit zur Ratenzahlung komplett verwehrt“, sieht der Verbraucherzentralenvorstand dringenden Handlungsbedarf.
Darüber hinaus kam es bei mehr als drei Viertel der über 200 überprüften Vereinbarungen nur zum Abschluss, wenn auf Verbraucherrechte verzichtet wird. So forderten 171 der Kontrakte, dass der Schuldner die Gesamtforderung anerkennt. „Wer da unbesehen unterschreibt, verbaut sich damit unter Umständen die Möglichkeit, später gegen die Forderung oder die Kosten erfolgreich gerichtlich vorzugehen“, zeigt Schuldzinski die Fußangeln auf. In fast der Hälfte der gecheckten Vordrucke wurde auch eine Lohnabtretung zur Voraussetzung deklariert, um die Forderungen in Raten abstottern zu können. Wird dann nur eine Rate nicht bezahlt, kann das Inkassobüro den Arbeitgeber anschreiben und direkt ohne Gerichtsbeschluss auf den Lohn zugreifen.
In einem Fünftel der Vereinbarungen sollte gar eingeräumt werden, dass die Verjährung der Forderung nicht geltend gemacht werde oder sich die Verjährungsfrist verlängere. Was bedeutet, dass die Forderung – plus Zinsen – auch noch in 30 Jahren verlangt werden könnte, selbst wenn sie vorher jahrelang auf Eis gelegen hat. Weit verbreitet war auch, eine großzügige Offenlegung einer Vielzahl persönlicher Daten zu fordern – die für den Abschluss der Ratenvereinbarung überhaupt nicht notwendig sind. Nur gut ein Fünftel der Gesamtforderungen lag über 1.000 Euro – die als ‚freiwillige Selbstauskünfte‘ abgefragten Angaben über Familienverhältnisse, Einkünfte und Vermögen schießen daher nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW weit übers Ziel hinaus.
„Inkassobüros geben sich bei den Ratenzahlungsvereinbarungen selbst die Regeln. Die Bundesregierung ist daher gefordert, ihre Pläne zur gesetzlichen Regulierung der Inkassokosten zügig umzusetzen“, sieht Schuldzinski säumige Zahler auf der Strecke bleiben und fordert: „Den Auswüchsen muss umgehend ein Riegel vorgeschoben werden. Auch muss es Inkassobüros gesetzlich untersagt werden, Ratenzahlungen mit anderen Vereinbarungen zu verbinden.“