Solarstrom-Eigenversorgung und Kleiner Mieterstrom

Pressemitteilung vom
Bei den Berliner Energietagen 2019 gab die Verbraucherzentrale NRW Impulse zur Entbürokratisierung von Solarstrom-Eigenversorgung und Kleiner Mieterstrom.
Solarmodule vor blauem Himmel

Für mehr Solarstrom-Eigenversorgung und Kleinen Mieterstrom – Impulse zur Entbürokratisierung bei Berliner Energietagen

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Auf großes Interesse ist das Thema "Kleiner Mieterstrom – Photovoltaik-Potenzial von bürokratischen Fesseln befreien" am Montag bei den Berliner Energietagen gestoßen. Mit rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die gleichnamige Veranstaltung der Verbraucherzentrale NRW ausgebucht. Diskutiert wurden vor allem Modelle der privaten Eigenversorgung mit Solarstrom, die mehr als einen Haushalt einbeziehen. Potenzial für solche Lösungen abseits großer Mieterstromprojekte sehen die Verbraucherschützer in deutschlandweit rund fünf Millionen kleineren Mehrfamilienhäusern.

"Während die Industrie von milliardenschweren Befreiungen bei EEG-Umlage und Netzentgelten profitiert, sind Verbraucher bislang vor allem Zahlmeister der Energiewende", sagte Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie der Verbraucherzentrale NRW. Dass diese Gruppe unter Rechtfertigungsdruck gerate, wenn sie durch den Verbrauch selbst erzeugten Stroms wirtschaftliche Vorteile anstrebe, sei deshalb absurd. Zu hohe Hürden für innovative Modelle der Eigenversorgung schwächten die Akzeptanz der Energiewende.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass privates Solarstrom-Sharing mit einer Einliegerwohnung den gleichen bürokratischen Pflichten unterliegt wie die gewerbliche Belieferung von Tausenden Kunden", betonte Sieverding. Im Detail erläuterte Dr. Bettina Hennig von der Kanzlei von Bredow/Valentin/Herz die Rechtslage. Die Juristen hatten im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW ein Gutachten zum Kleinen Mieterstrom erstellt. Ergebnis: Die aktuellen Vorgaben seien "offensichtlich weder verhältnismäßig noch sachgerecht".

Dr. Markus Kahles, Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, leitete rechtlichen Änderungsbedarf auch aus der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU ab. Diese sieht eine klare Stärkung der Eigenversorgung vor, etwa durch den Abbau rechtlicher Hindernisse und die Vorgabe der Verhältnismäßigkeit von Abgaben und Umlagen. Auch Mieter sollen laut EU Zugang zur Eigenversorgung haben. Das in Deutschland entscheidende Kriterium der Personenidentität von Erzeuger und Verbraucher kennzeichnete Kahles deshalb als nicht mit dem EU-Kurs kompatibel.

Durchaus kontrovers verlief die anschließende Podiumsdiskussion "Unabhängigkeit unerwünscht? Standing und Perspektive der Eigenversorgung". Neben den bereits Genannten nahmen hieran aus dem Kreis der weitere Referenten auch Peter Stratmann, Leiter des Referats Energieregulierung der Bundesnetzagentur und Andreas Jahn, Senior Associate bei The Regulatory Assistance Project (RAP) teil.

Skeptikern, die durch erweiterte Eigenversorgungskonzepte wie den Kleinen Mieterstrom etwa die freie Wahl des Energieanbieters bedroht wähnen, entgegnete Sieverding: "Pragmatische Lösungen, die wichtige Verbraucherschutzstandards unangetastet lassen, sind absolut möglich. Solche Pläne sind jetzt gefordert, um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen." Verschiedene Fristen dafür laufen Ende 2020 und Mitte 2021 aus.

Die Veranstaltung bei den Berliner Energietagen hat die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen ihres EU- und landesgeförderten Projekts Energie2020plus durchgeführt.

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