Aktionswoche Schuldnerberatung 2018

Pressemitteilung vom
Wer mit Schulden kämpft, hat häufig einen langen und entbehrungsreichen Weg vor sich, um die drückende Last finanzieller Verbindlichkeiten komplett hinter sich zu lassen.

Aktionswoche Schuldnerberatung 2018
Weg aus den Schulden ist zu lang
Verkürztes Privatinsolvenzverfahren gefordert

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Wer mit Schulden kämpft, hat häufig einen langen und entbehrungsreichen Weg vor sich, um die drückende Last finanzieller Verbindlichkeiten komplett hinter sich zu lassen. Regulär sechs Jahre sind zum Durchlaufen des privaten Insolvenzverfahrens gesetzlich festgesetzt, um Schuldner durch Befolgen von festen Auflagen aus ihrer finanziellen Misere zu führen. „Das private Insolvenzverfahren muss auf drei Jahre reduziert werden“, fordert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Seit 2014 kann das Verfahren zwar auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden, wenn Betroffene einen Teil ihrer Schulden bzw. die Kosten des Verfahrens innerhalb der beiden Zeitspannen begleichen. „Eine Schuldenbefreiung in fünf Jahren packen wenige, eine Verkürzung auf drei Jahre schafft aber kaum jemand“, so Schuldzinski.

Dass dies so ist, belegt eine Auswertung der Verbraucherzentrale NRW. Hierzu wurden die rund 3.500 Beratungen in den 13 Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW von Juli 2014 bis Juni 2017 genauer unter die Lupe genommen: Demnach schafft nur jeder zehnte Schuldner sein Insolvenzfahren innerhalb von fünf Jahren zu durchlaufen und hierzu die erforderlichen Verfahrenskosten von 1.800 bis 2.000 Euro aufzubringen. Eine Verkürzung auf drei Jahre unter Begleichung von 35 Prozent der Schuldenlast sowie des Schulterns der Verfahrenskosten kann jedoch so gut wie niemand mehr stemmen: Die Erfolgsquote liegt hier laut Verbraucherzentrale NRW unter einem Prozent.

Damit erfüllen die gesetzlichen Änderungen von 2014 nicht ihren Zweck. Das reale Schuldnerdasein muss nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW anders berechnet werden: Betroffene verharren in ihrer Schuldenfalle häufig mehrere Jahre, bis sie den Weg ins Insolvenzverfahren finden. Wartezeit, Beratung und ein außergerichtlicher Einigungsversuch können dann bis zu weiteren anderthalb Jahren verschlingen. Für einen erfolgreichen Durchlauf des Insolvenzverfahrens benötigen die meisten Ratsuchenden die vollen sechs Jahre. Abschließend gehen noch einmal bis zu vier Jahre ins Land, bis alle Einträge aus Auskunfteien gelöscht und sämtliche Verfahrenskosten erledigt sind.

„Eine Verkürzung dieser Leidenszeit ist dringend notwendig, um Betroffenen neue Perspektiven zur eigenen Lebensgestaltung zu eröffnen, bevor sie über einen langen Lebenszeitraum von bis zu 14 Jahren in einer ausweglosen Phase verharren müssen. Das gilt vor allem für diejenigen, die unverschuldet durch Krankheit, Trennung, Tod des Lebenspartner oder Arbeitsplatzverlust in eine finanzielle Schieflage geraten sind“, spricht sich der NRW-Verbraucherzentralenchef für eine bedingungslose Entschuldung von Betroffenen aus, so wie es ein Vorschlag der EU-Kommission vorsieht, der im Frühjahr 2019 in trockene Tücher gebracht werden soll. Schuldzinski appelliert an deutschen Gesetzgeber, das private Insolvenzverfahren im Anschluss an die europäische Vorgabe zügig von sechs auf drei Jahre zu reduzieren: „Eine rasche Wiedereingliederung von Betroffenen in den Wirtschaftskreislauf kommt letztendlich allen in der Gesellschaft zugute, weil ehemals überschuldete Menschen volkswirtschaftlich nicht abgehängt bleiben und an Arbeitsleben und Verbraucheralltag wieder uneingeschränkt teilnehmen können.“

Auf dieses Problem wollen auch die 13 örtlichen Schulden- und Insolvenzberatungen der Verbraucherzentrale NRW im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche unter dem Motto „Weg mit den Schulden. Der Weg aus den Schulden ist zu lang“ vom 4. bis 8. Juni aufmerksam machen. Kontakt und weitere Hinweise zur nächsten Anlaufstelle im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/schuldnerberatung.

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