Unzureichende Datenschutzbestimmungen bei Windows 10

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Seit Mitte vergangenen Jahres bietet Hersteller Microsoft sein neues Betriebssystem Windows 10 als kostenfreies Upgrade für Nutzer von Vorgängersystemen wie etwa Windows 8.1 an. Wer umsteigt, sieht sich auch aufgrund des "Cloud"-Ansatzes von Windows 10 mit einer deutlich stärkeren Online-Anbindung konfrontiert als noch zu Zeiten von Windows 7.

Unzureichende Datenschutzbestimmungen bei Windows 10: Verbraucherzentrale NRW verklagt Microsoft

Seit Mitte vergangenen Jahres bietet Hersteller Microsoft sein neues Betriebssystem Windows 10 als kostenfreies Upgrade für Nutzer von Vorgängersystemen wie etwa Windows 8.1 an. Wer umsteigt, sieht sich auch aufgrund des "Cloud"-Ansatzes von Windows 10 mit einer deutlich stärkeren Online-Anbindung konfrontiert als noch zu Zeiten von Windows 7.

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In der Folge können bei der Benutzung von Windows 10 und seiner Dienste wie der Sprachassistentin "Cortana" oder dem Edge-Browser insbesondere in den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Benutzerkonto eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden: etwa Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf.

Umsteiger sahen sich hierbei aber mit einer unzureichenden Datenschutz-Klausel konfrontiert. Das jedenfalls meint die Verbraucherzentrale NRW. Für das Upgrade müssen Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Per Klausel verlangte Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die der Softwareriese in der Klausel verwies. Dabei gilt: Ohne Zustimmung - kein Upgrade.

Solche brisanten Klauseln bedürfen nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW einer optischen Hervorhebung, so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Doch genau daran haperte es bei Microsoft. Darüber hinaus kritisierten die Verbraucherschützer auch, dass durch die in Bezug genommene Datenschutzerklärung der Nutzer nicht ausreichend informiert werde, in welche Datenerhebung und -nutzung er konkret einwilligt. Zu lang, unübersichtlich und unbestimmt, bemängelte die Verbraucherzentrale NRW.

Die Folge: Die Konsumentenschützer haben das US-Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, die unzureichende Datenschutz-Klausel nicht mehr zu verwenden. Da Microsoft sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, haben die Verbraucherschützer Klage vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) eingereicht.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens empfiehlt die Verbraucherzentrale Nutzern von Windows 10, den Datenschutz zu erhöhen.

Durch einige Klicks lässt sich das Senden vieler Daten einschränken. Eine kostenlose Anleitung dazu gibt es im Internet: www.verbraucherzentrale.nrw/windows10.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.