Kein Sonderkündigungsrecht für Senioren

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In außergewöhnlichen Situationen bedarf es auch eines besonderen Schutzes für Verbraucher: So, beispielsweise, wenn ältere Menschen aufgrund ihres Umzuges in eine Senioreneinrichtung den Telekommunikationsanbieter wechseln müssen.
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Ähnlich ergeht es auch einer 77-Jährigen Seniorin, welche kurzfristig in eine Pflegeeinrichtung ziehen und den Anbieter ihres Telefonvertrages wechseln wollte, da sie auch in ihrem neuen Zuhause gerne telefonieren und fernsehen möchte. Ihr Telefonanbieter zeigte dafür allerdings kein Verständnis. Die Seniorin muss weiterhin zahlen, und zwar bis der alte Vertrag regulär ausläuft! Für die Verbraucherhin bedeutet dies also eine Doppelbelastung: Denn bis der alte Vertrag ausläuft, zahlt sie gleich für zwei Verträge.

„In solchen Fällen sollte ein Anbieterwechsel schnell und problemlos möglich sein“, erklärt Tom Janneck, Leiter des Teams Telekommunikation der Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Wer beispielsweise etwas wie ‚Integrität und Wertschätzung‘ in seine Leitlinien schreibt, sollte dies auch in ungewöhnlichen Situationen in die Tat umsetzen. Selbst, wenn es rechtlich möglich ist, Senioren auch in Extremfällen an Verträge zu binden, dann heißt es nicht, dass es moralisch richtig ist“, schließt der Verbraucherschützer ab.

Betroffene und deren Angehörige können sich bei den Verbraucherzentralen in ihrer Nähe darüber informieren, wann ein Sonderkündigungsrecht für Telefon- und TV-Verträge besteht.