Kleiner Mieterstrom

Solarmodule vor blauem Himmel
Kleiner Mieterstrom
Die Potenziale privater Photovoltaik werden bürokratisch ausgebremst: Wer nur einem Mieter Strom liefert, hat die Pflichten eines großen Versorgers. Mit der Bundesnetzagentur, Agora Energiewende, der Stiftung Umweltenergierecht, RAP sowie der vbvh Kanzlei diskutieren wir den Abbau dieser Hürden.
Rückblick Berliner Energietage am 20. Mai 2019

Das Projekt Energie2020 zeigt Privathaushalten ihre Möglichkeiten im Bereich der Energieerzeugung auf. Verbraucherinnen und Verbraucher werden motiviert, eine aktive Rolle in der Energiewende einzunehmen und selbst davon zu profitieren. Dabei dürfen ihnen Gesetze keine absurde Last von unerfüllbaren Pflichten auferlegen. Sonst wird das wertvolle Potenzial von rund 5 Gigawatt Leistung bis 2030 allein auf NRWs Eigenheimen nicht annähernd ausgeschöpft. Mit dieser Problematik beschäftigt sich das diesjährige Panel der Verbraucherzentrale NRW bei den Berliner Energietagen.

Ungenutzte Potenziale für Prosumer-Anlagen

Privathaushalte können im Zuge der Energiewende zu Prosumern werden, die Strom auch selbst erzeugen. Das Potenzial für Prosumer-Anlagen auf Eigenheimen und kleineren Mehrfamilienhäusern ist groß – das legt der Vortrag von Regulatory Assistance Project und Agora Energiewende dar. Ausgeschöpft ist es aber bislang nur zu einem Bruchteil.

Ein Hemmnis stellen rechtliche Hürden dar, die flexible Modelle der Stromnutzung behindern. Sobald Prosumer zum Beispiel ihren Strom nicht nur mit dem öffentlichen Netz teilen möchten, sondern auch mit anderen Haushalten im selben Gebäude, stehen sie vor einem großen Problem: In solchen Konstellationen des "Kleinen Mieterstroms" werden sie rechtlich in der Regel als Energieversorger betrachtet. Das Rechtsgutachten, das die Kanzlei von Bredow/Valentin/Herz vorstellt, zeigt: Privatleute müssen so Vorgaben und Meldepflichten umsetzen, die für Unternehmen gemacht wurden. Als Laien sind sie damit rechtlich und organisatorisch überfordert.

Prosumer stärken, Eigenverbrauch entbürokratisieren

Ein Gegenimpuls der Entbürokratisierung kommt aus der EU, wie der Vortrag der Stiftung Umweltenergierecht aufzeigt. Auf dieser Ebene wird das Potenzial der Prosumer für die Erreichung der Klima-und Energieziele derzeit explizit gewürdigt. „Aktive Verbraucher“ und der „Gemeinschaftliche Erneuerbaren-Eigenverbrauch“ stehen im Zentrum des „Saubere Energie für Jedermann“-Pakets. Artikel 21 der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, den Ausbau der Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität durch einen Regulierungsrahmen zu unterstützen und zu erleichtern.

Wie der deutsche Gesetzgeber hier Spielräume nutzen und mehr als das Nötigste umsetzen kann, ist ein Thema der Diskussion unter den Expertinnen und Experten auf dem Podium der Berliner Energietage.

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