Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da bis zur Einführung der Durchführungsform in zAPP ein Beratungsstandort übergreifendes Terminmanagement nur für Beratungen in Präsenz möglich ist, sind wir für die Erweiterung von BüT auf den Beratertyp Honorarberater:innen auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Bitte teilen Sie uns zur Vorbereitung der weiteren Maßnahmen bis zum 16. Juni 2023 über die untenstehende Abfrage mit, ob für die Honorarberater:innen der allgemeinen Verbraucherberatung, der FiVe- und/oder Mietrechtsberatung Ihrer Beratungsstelle Beratungszeitfenster (BzF) in zAPP eingestellt werden, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht in Präsenz in der Beratungsstelle durchgeführt werden. Hinweis: Für die GuP-Produkte ist eine Abfrage nicht erforderlich, das diese laut BV nicht Standort übergreifend terminiert werden.
Neben dieser Dokumentation des Ist-Zustands, bitten wir Sie eine Einschätzung abzugeben, ob Ihre Honorarberater:innen dazu bereit wären, alle ihre Beratungsprodukte ausschließlich in der VB in Präsenz anzubieten. Gerne können Sie dazu auch Rücksprache mit den Berater:innen halten. Jedes Beratungsprodukt, das wir über alle Beratertypen „bütten“ können, reduziert die Arbeitsbelastung aufgrund von Rückrufbitten.
Bitte vermerken Sie zudem in der Spalte Kommentare, falls es in Ihrer Beratungsstelle weitere organisatorische Hindernisse für eine (übergangsweise) Rückkehr zur Präsenzberatung bei den Honorarberater:innen geben sollte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße
Claudia Schöllgen und Ricarda Biebricher-Sondermann