So prüfen Sie Ihre Warmwasser-Abrechnung

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Bezahlen Sie (zu) viel für Ihr warmes Wasser? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Heizkostenabrechnung richtig lesen und überprüfen.
Warmwasserzähler
Beispiel eines Warmwasserzählers

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kosten werden bei Mietwohnungen in Grundkosten (nach Fläche) und Verbrauchskosten (nach Verbrauch) aufgeteilt.
  • Bei zentralen Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern ist ein zentraler Wärmemengenzähler Pflicht, damit der Gesamtenergieverbrauch für Warmwasser und Heizung aufgeteilt und vorschriftsmäßig abgerechnet werden kann.
  • Mit einer Formel können Sie Ihre Kosten auch bei einer Verteilung ohne Wärmemengenzähler ermitteln.
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Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler

Wie viel bezahlen Sie für Ihr warmes Wasser? Das verrät Ihnen Ihre Heizkostenabrechnung. Hier finden Sie die Kosten für Heizung und Warmwasser. Ebenfalls Pflicht sind geeichte Wärmemengenzähler für zentrale Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern, nach deren Messwerten die Kosten der Heizung und Wassererwärmung voneinander getrennt werden. In einem weiteren Aufteilungsschritt werden dann die Kosten für die Wassererwärmung auf einen Grundkostenanteil und eine Verbrauchsanteil verteilt. In aller Regel wird hierbei das gleiche Verhältnis verwendet wie bei der Abrechnung der Heizkosten also z.B. 50:50 oder 30:70 Prozent.

Gibt es einen Warmwasserzähler für Ihre Wohnung, können Sie regelmäßig mit einem Blick darauf Ihren persönlichen Verbrauchswert feststellen und später den Wert mit Ihrer Heizkostenabrechnung abgleichen.

Gibt es im Mehrfamilienhaus keinen Wärmemengenzähler, weil der Aufwand für die Installation für den Vermieter "unzumutbar hoch" wäre, schreibt die Heizkostenverordnung (HKVO) eine Formel vor, nach welcher der Wärmeverbrauch für das genutzte Warmwasser berechnet werden muss. Mit dieser Formel können Sie ebenfalls überprüfen, ob Ihre Abrechnung korrekt ist. Wenn diese Formel genutzt wird, muss jedoch das gesamte Warmwasservolumen aller Wohnungen bekannt sein. Ist in besonderen Ausnahmefällen dieses Gesamtvolumen für Warmwasser nicht bekannt, muss laut HKVO eine gesonderte Formel verwendet werden.

So prüfen Sie selbst Ihre Heizungsabrechnung

Mit unserer Beispielrechnung können Sie unter Punkt 1 sehen, wie viel hier vorausbezahlt und welche Kosten für Heizung und Warmwasser berechnet wurden. Die Rechnung hilft Ihnen, den Energieverbrauch und die Kosten fürs Haus und auch für eine Wohnung nachzuvollziehen. Um die Erläuterungen zu sehen, müssen Sie nur mit der Maus auf die gelben Punkte klicken.

Bitte beachten Sie, dass die Energiepreise derzeit starken Schwankungen unterliegen. Das aufgeführte Beispiel kann daher im Einzelfall bei den Kosten stark von Ihren eigenen Zahlen abweichen und soll lediglich die prinzipielle Vorgehensweise bei der Abrechnung erläutern. Bei Bedarf können Sie die Berechnung jedoch mit Ihren eigenen Zahlen sowie Energie- und Wasserpreisen nachbilden und so überprüfen, ob Ihre Abrechnung korrekt ist.


Beispiel Warmwasserabrechnung interaktiv

Berechnung mit Wärmemengenzähler

Ist der vorgeschriebene Wärmemengenzähler installiert, ist dort abgelesen worden, wie viel Energie für Warmwasser benötigt wurde (Punkt 3). Um diesen Verbrauch ins Verhältnis zum Ölverbrauch zu setzen, wird der Heizwert (Hibenötigt (Punkt 4). Dieser gibt an, wie viele kWh aus einem Liter Öl gewonnen werden.

Berechnung ohne Wärmemengenzähler

Achtung: Fehlt ein Wärmemengenzähler, wird eine vorgegebene Formel genutzt, um den Energieverbrauch für die genutzte Warmwassermenge zu errechnen.

Die benötigte Ölmenge für die Erwärmung des im ganzen Haus verbrauchten Warmwassers wird in diesen Fällen mit der folgenden mathematischen Formel abgeschätzt:

B=(2,5 x V x (t-10))/Hi

Darin steht das V für Warmwassermenge (Volumen in m³), das t für die Temperatur des zentral erwärmten Trinkwassers und Hi für den sogenannten Heizwert des Öls (vgl. Punkt 4 der Beispielrechnung). Einfluss haben Sie hier nur auf die Verbrauchsmenge. Ihre persönliche Duschtemperatur etwa spielt in dieser Formel keine direkte Rolle, als t werden meist zur Vereinfachung 60° C angesetzt. Dennoch können Sie über eine niedrigere Duschtemperatur den Anteil an der aufgeheizten Wassermenge verringern und damit den gesamten Ölverbrauch und dessen umzulegende Kosten beeinflussen - ähnlich wie über ein sparsameres Heizverhalten.

Angewandt auf die Daten des Beispiels sieht die Formel so aus:

B= 2,5 x 150 m³ x (60-10)/10 = Erforderliche Menge Öl, um das Wasser zu erwärmen.

B = 1.875 Liter Öl.

Das entspricht 22,06 Prozent des Gesamt-Ölverbrauchs (Punkt 5)

Ab dem nächsten Schritt geht die Rechnung weiter wie in der Variante mit Wärmemengenzähler (Punkt 6).

Abrechnung ohne Wärmemengenzähler und ohne Warmwasserzähler

Hierbei wird mit der folgenden Formel der Anteil des Energieverbrauchs für die Warmwasserbereitung errechnet:  Q= 32 x Awohnen

Wichtig: Diese Formel ist nur für Ausnahmefälle für die Bestimmung dieses Energieverbrauchs gedacht.

Aufteilung nach Grundkosten (Wohnfläche) und Verbrauchskosten

Wie sich die Aufteilung auswirkt, zeigt ein Blick auf die Beispielrechnung (Punkt 7).

Grundsätzlich werden die Kosten für Heizung und Warmwasser in Grund- und Verbrauchskosten getrennt. Die Aufteilung ist i.d.R. im Mietvertrag mit ausgewiesen.

Dabei sind folgende Aufteilungen zulässig:

  • 30 Prozent Grundkosten und 70 Prozent Verbrauchskosten
  • 40 Prozent Grundkosten und 60 Prozent Verbrauchskosten
  • 50 Prozent Grundkosten und 50 Prozent Verbrauchskosten

Wie sich diese Aufteilung auswirkt, zeigt ein Blick auf die Beispielrechnung (Punkt 7). Hier wurden die Grundkosten mit 30 Prozent und die Verbrauchskosten mit 70 Prozent angesetzt.

Eine derartige Heizkostenabrechnung kann weitere Kostenelemente enthalten, die an dieser Stelle nicht detailliert erläutert werden können (beispielsweise CO2-Abgaben, Energiepreisbremse u.a.). Weitere Informationen zu finden Sie auf unserer Seite zur Energiepreiskrise. Unser Energiepreis-Rechner hilft Ihnen, Ihren Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme abzuschätzen.

Als Mieter:in können Sie bei Verständnisfragen und Reklamation mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin sprechen. Falls Sie weitere Unterstützung brauchen, können Sie diese über die Beratungsangebote der örtlichen Mietervereine bekommen. Wohnungseigentümer:innen sollten sich an ihre Hausverwaltung wenden.

Auch die folgenden Verbände für Wohnungs- und Gebäudeeigentümer:innen bieten ihren Mitgliedern Beratung zu diesem Thema an:

https://www.wohnen-im-eigentum.de/

https://www.verband-wohneigentum.de/bv/

https://www.hausundgrund.de/.

Mann schaut verstört auf seine Heizkostenabrechnung

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