In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.
Auch die Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung werden ausführlich erläutert. Es besteht Raum für Fragen und Diskussion.
Referent: RA Herbert Schäfer, Verbraucherzentrale NRW
Anmeldung über: duesseldorf@verbraucherzentrale.nrw