Liebe Beratungsstellen,
zum 01.01.2021 wurde das neue Entgeltmodell in der Verbraucherzentrale NRW eingeführt. Dies geschah parallel zur Erhöhung der Honorarentgelte und war mit einer Neuaufstellung der Beratungsprodukte Verbraucherrecht allgemein, Reiserecht und Telefon, Internet und TV verbunden. Das neue Entgeltmodell umfasst zum einen die Vereinheitlichung einiger Produkte in Bezug auf die Entgelthöhe, die Dauer und die Zuweisung des Beratertyps. Zum anderen wurde die "Entgeltfreie Erstberatung" einheitlich über alle Zugangswege eingeführt. Zu dieser gehört neben den gängigen Auskünften, Verweisen und Beschwerdehinweisen auch eine entgeltfreie rechtliche Erstberatung, die sog. "Rechtsberatung light".
Die knapp 1 ½ Jahre Praxiserfahrung mit dem neuen Entgeltmodell waren pandemiebedingt geprägt von wechselnden Phasen des kompletten Lockdowns und eines Übergangsbetriebes mit verschiedenen Einschränkungen. Dennoch wollen wir zum aktuellen Zeitpunkt eine erste Zwischenbilanz ziehen und würden gerne von Leitungs- und Beratungskräften sowie von Beratungs- und Büroassistenzen erfahren, ob dieses Modell richtig ausgerichtet ist, ob es von den Verbraucher:innen gut angenommen wird und ob es aus Sicht der Beratungsstellen an der ein oder anderen Stelle Nachsteuerungsbedarf geben könnte.
Wir bitten darum, dass jede Beratungsstelle die folgende Befragung nur einmal ausfüllt, so dass sich die Beratungsstellenleitungen zwecks Beantwortung bitte mit ihren Teams rückkoppeln.
Der hierfür entwickelte Fragebogen ist in sechs Themenblöcke unterteilt. Wir freuen uns auch über Ihre persönlichen Ausführungen zu Erfahrungen und Einschätzungen, über Anregungen und Kritik. Hierfür ist der letzte Themenblock in Form eines Freitextfeldes vorgesehen.