Frage
Ich nehme seit einiger Zeit Ogima Pro Omega 3 von Channel21. Ist das von Nutzen oder überflüssig?
Antwort
Omega-3-Fettsäuren sind lebensnotwendige Inhaltsstoffe, die durch die Nahrung aufgenommen werden müssen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt eine tägliche Aufnahme von 1-1,5 g Omega 3-Fettsäuren über verschiedene Lebensmittel. Hauptsächlich ist das fettreicher Seefisch wie Hering, Sardine, Lachs, Makrele oder Thunfisch, aber auch Forelle. Weitere Quellen sind Leinöl, Hanföl, Walnussöl, Soja- und Rapsöl, Nüsse, Leinsamen oder Chia. Als weitere vegetarische Möglichkeit kommen Algenöle in Betracht.
Das von Ihnen genannte Produkt basiert auf Fischöl (2 g/Tag) und enthält als Tagesdosis 454 mg EPA und 260 mg DHA. DHA (Docosahexaensäure) und EPA (Eicosapentaensäure) sind die tierischen Omega-3-Fettsäuren, die biologisch aktivere Form. Sie kann der erwachsene Körper selber herstellen, sofern er genügend ALA (pflanzliche Omega-3-Fettsäuren) bekommt. Ansonsten ist eine Zufuhr von insgesamt 250 mg EPA und DHA pro Tag ausreichend. Das Produkt enthält damit fast dreimal mehr Omega-3-Fettsäuren als nötig wären, die Mengen sind aber noch im sicheren Bereich.
Trotzdem ist Vorsicht mit Omega-3-Nahrungsergänzungsmitteln wegen möglicher Wechselwirkungen geboten, wenn Sie gleichzeitig Medikamente nehmen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln auf Fischölbasis, wie es Ogima Pro ist, sollte Sie bei längerfristigem Konsum Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Arzt halten, da Fischöle auch Einfluss auf die Blutgerinnung nehmen können.
Das laut Zutatenliste enthaltene Vitamin E (Tocopherol) dient lediglich als Antioxidationsmittel, schützt das Fischöl praktisch vor dem Ranzigwerden. Deswegen taucht es auch nicht in der Nährwertinformation auf.
Zum Weiterlesen:
Omega-3-Fettsäure-Kapseln sinnvolle Nahrungsergänzung?
Wie viel Fett am Tag gehört zu einer gesunden Ernährung?
Quellen:
DGE-Referenzwerte für Fett, Stand: 2000 (abgerufen am 01.12.2023)
Müssen Fischverzehrer ihre Ernährung durch Fischöl-Kapseln ergänzen? Information Nr. 034/2006 des BfR (abgerufen am 01.12.2023)
BfR( 2009): Für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Omega-3-Fettsäuren empfiehlt das BfR die Festsetzung von Höchstmengen. Stellungnahme Nr. 30/2009 vom 26.05.2009 (abgerufen am 01.12.2023)