Wenn Zahlungsrückstände bei Energieversorgern aufgelaufen sind besteht unverzüglicher Handlungsbedarf. Denn Energieversorgungsunternehmen haben die Möglichkeit Versorgungsunterbrechungen vorzunehmen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wie Verbraucher:innen sich im Fall der Fälle am besten verhalten können, wird im Rahmen des Hammer Verbrauchercafés erklärt.
09:00
- 09:45 Uhr
Hamm
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