Check24 erfolgreich abgemahnt

Pressemitteilung vom
Aufgrund einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW hat das Vergleichsportal Check24 unzulässige Werbung bei seinem Girokontovergleich zurückgezogen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.

Erfolgreich abgemahnt: Check24 zieht irreführende Werbung bei Girokontovergleich zurück

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Aufgrund einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW hat das Vergleichsportal Check24 unzulässige Werbung bei seinem Girokontovergleich zurückgezogen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. „Check24 hatte mit einer Zertifizierung geworben auf einer nicht zertifizierten Vergleichswebseite“, sagt David Riechmann, Bankenjurist der Verbraucherzentrale NRW. „Dabei soll die Zertifizierung den Verbraucherinnen und Verbrauchern größtmögliche Unabhängigkeit und Transparenz beim Vergleich garantieren.“

So zumindest die Zielrichtung der EU-Richtlinie, die es Verbrauchern ermöglichen soll, sich auf unabhängigen Vergleichswebseiten über die jeweiligen Vorteile und Rahmenbedingungen verschiedener Girokonten kostenlos zu informieren. Diese Seiten müssen vom TÜV Saarland zertifiziert sein. Check24 bietet seit kurzem den ersten zertifizierten Girokontenvergleich in Deutschland an. Eigentlich eine gute Nachricht für die Verbraucher. Doch die Darstellung des Angebotes durch Check24 war irreführend.

Auf verschiedenen Check24-Webseiten wurden auffällige Werbeschriftzüge mit Bezug auf die neue Zertifizierung platziert. Die Verbraucher konnten dadurch annehmen, sie seien bei dem kostenfreien und unabhängigen (entsprechend zertifizierten) Kontenvergleich gelandet. Auf den Seiten wurde Besuchern aber das nicht zertifizierte Angebot gezeigt, darunter auch Angebote, bei denen Check24 eine Abschlussprovision erhält. „Diese unzulässige Werbung wurde zwar nun aus dem Netz genommen. Der zertifizierte Vergleich von Check24 ist aber weiterhin für Verbraucher nur schwer auffindbar“, bedauert Verbraucherschützer Riechmann.

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