Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen EOS Investment GmbH

Stand:
Die EOS Investment GmbH lässt eigene Forderungen an Verbraucher:innen durch die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) eintreiben und verlangt von Betroffenen die Erstattung dieser Kosten. Der vzbv wirft dem Unternehmen vor, Inkassokosten so künstlich in die Höhe zu treiben und klagte dagegen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilte jetzt, dass EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit Verbraucher:innen nicht berechnen darf.
Stapel Inkassobriefe

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv hatte Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wegen künstlich erhöhter Inkassokosten eingereicht.
  • Das OLG Hamburg urteilte, dass EOS Investment die Kosten durch Beauftragung des Inkassobüros gegenüber Verbraucher:innen nicht berechnen darf.
  • Wenn das Urteil rechtskräftig wird, können sich Verbraucher:innen, die an der Klage beteiligt sind, auf das Urteil berufen und geleistete Zahlungen zurückfordern.
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Unternehmen berechnet fiktiven Schaden

Das OLG Hamburg erklärte, dass es sich bei der Position, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlangt, um einen rein fiktiven Schaden handele. Diesen müssen die Verbraucher:innen nicht erstatten. Nach Auffassung des vzbv sollte das Unternehmen auf eine Geltendmachung der Inkassokosten verzichten und schon geleistete Zahlungen erstatten.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, profitieren Verbraucher:innen, die sich ins Klageregister eingetragen und so an der Klage beteiligt haben. Sie können sich auf das Urteil berufen und geleistete Zahlungen zurückfordern. Das Urteil im Volltext finden Sie hier.

Bundesgerichtshof kann Urteil prüfen

Betroffene müssen sich noch gedulden. Die Beklagte kann das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. Das OLG-Urteil bleibt ein Erfolg der Verbraucherschützer:innen. „Inkasso ist ein Thema, das Verbraucher:innen immer wieder belastet. Das Urteil ist ein Signal für die gesamte Branche: Auch andere Unternehmen müssen sich daran orientieren“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.