"Corona-Schutz": Wucherpreis und unhaltbare Werbung gestoppt

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In der Corona-Zeit betreiben manche Händler dreiste Geschäfte. Die Verbraucherzentrale NRW ist nun gegen den Wucher mit einem Desinfektionsmittel sowie eine Werbung für ein vorgebliches "Anti Corona Virus Spray" rechtlich vorgegangen.
Spray gegen Corona

In der Corona-Zeit betreiben manche Händler dreiste Geschäfte. Die Verbraucherzentrale NRW ist nun gegen den Wucher mit einem Desinfektionsmittel sowie eine Werbung für ein vorgebliches "Anti Corona Virus Spray" rechtlich vorgegangen.

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Zum einen erwirkten wir eine Einstweilige Verfügung gegen einen Onlineshop für Senioren, der per Newsletter einen Flächen-Desinfektionsreiniger (250 Beutel x 20 ml) für 320 Euro anbot. Ein Preisvergleich bei verschiedenen Händlern zeigte einen Durchschnittspreis für das Produkt von gerade mal rund 90 Euro. Ein Verkauf zu solchen Preisen ist dem Händler somit verboten.

Zudem erhielt ein anderer Onlineshop eine Abmahnung auf Unterlassung des "irreführenden Geschäftsgebarens", der ein vorgebliches "Anti Corona Virus Spray" als "Handdesinfektionsmittel" mit "viruzider" Wirkung bewarb. Spray sowie Shop sind daraufhin vom Markt verschwunden.

Näheres dazu finden Sie in unserer Pressemeldung zum Thema.

Steigt die Nachfrage nach bestimmten Produkten und sinkt die am Markt verfügbare Menge, steigen in der Regel die Preise. Verlangt ein Händler mehr als doppelt soviel Geld für ein Produkt wie es durchschnittlich kostet und nutzt er dafür eine Notlage aus, kann man von Wucher sprechen.

Auch wenn Wucher verboten ist, muss jedes einzelne Angebot juristisch geprüft werden. Je höher der Durchschnittspreis für ein bestimmtes Produkt steigt, desto geringer ist die Chance, dass es sich bei einem einzelnen hohen Preis tatsächlich um Wucher handelt.