Inkassofirmen müssen sich an rechtliche Grenzen halten. Trotz Beschwerden und Strafanzeigen wurde ein Gerichtsverfahren gegen UGV Inkasso eingestellt.
Wenn Inkassofirmen Geld eintreiben, müssen sie sich an rechtliche Grenzen halten. Dessen ungeachtet verschickt jedoch eine Reihe schwarzer Schafe dieser Branche verunsichernde und einschüchternde Zahlungsaufforderungen – oft gespickt mit unzulässigen Kosten, die sie für ihre Tätigkeit in Rechnung stellen.
Über die bundesweit tätige UGV Inkasso gibt es immer wieder Beschwerden bei den Verbraucherzentralen. Hunderte Strafanzeigen bearbeitet die zuständige Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage. Der Vorwurf: Betrugsverdacht mit unberechtigten und überhöhten Forderungen. Doch ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Frankenthal wurde am 23. Januar gegen eine Zahlung von rund einer Million Euro eingestellt.
Auch wenn dadurch weiterhin ungeklärt ist, ob UGV Inkasso ein betrügerisches Geschäftsmodell betreibt: Inkassoforderungen, in denen ein offener Betrag von 200 Euro durch unzulässige Kostentreiberei auf bis zu 1.000 Euro aufgeblasen wird, müssen nicht ohne weiteres gezahlt werden. Wir raten daher, Forderungen weiterhin erst einmal genau zu überprüfen und nicht einfach drauflos zu zahlen!
Wichtig zu wissen
- Inkassobüros dürfen in Deutschland nur Zahlungen eintreiben, wenn sie amtlich registriert sind. Das können Sie auf www.rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen.
- Selbst wenn eine Inkassoforderung berechtigt sein mag, können die Kosten des Inkassobüros viel zu hoch angesetzt sein. Eine Einschätzung dazu gibt Ihnen unser kostenloser Inkasso-Check.
- Auch Zinsen dürfen nicht in beliebiger Höhe eingefordert werden: Sie dürfen maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszins liegen. Der liegt aktuell bei -0,88 Prozent. Somit darf das Inkassounternehmen maximal 4,12 Prozent Zinsen fordern. Einen höheren Satz muss es begründen. Lapidare Aussagen wie: "wegen Anlageverlust" reichen nach Ansicht von Gerichten nicht aus.
- Auch wenn in Inkassobriefen mit Gerichtsvollziehern, Schufa-Einträgen oder sogar Haftbefehlen gedroht wird: Nicht einschüchtern lassen! Viele dieser Drohungen können Inkassobüros gar nicht einfach umsetzen.
- Wenn Sie eine Forderung nicht kennen oder Sie die Höhe oder die Gebühren für falsch halten, widersprechen Sie schriftlich! Dafür stellen wir einen Musterbrief bereit.
- Im Zweifel lassen Sie sich beraten – unsere Experten helfen gern!