Bürgergeld: Diese Änderungen gelten ab Juli 2023

Stand:
Ab Juli 2023 sind im Bürgergeld einige wichtige Änderungen vorgesehen. Dann tritt der zweite Teil der Bürgergeldreform in Kraft.
Zwei Hände halten 20- und 10-Euro-Scheine als Fächer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Freibeträge für erwerbstätige Bürgergeldempfänger:innen werden verbessert. Das gilt insbesondere für Schüler:innen und Auszubildende.
  • Weiterbildungen und Umschulungen werden umfassender gefördert.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
  • Erbschaften gelten ab Juli 2023 nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen.
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Welche Freibeträge gelten jetzt für Erwerbseinkommen?

Wer Bürgergeld bekommt und arbeitet, kann ab dem 1. Juli 2023 einen größeren Teil des Einkommens behalten. Um einen größeren Anreiz zum Arbeiten zu schaffen, werden die Freibeträge erhöht. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro darf man dann 30 Prozent des Einkommens behalten. Zudem können Schüler:innen und Auszubildende 520 Euro dazuverdienen, ohne dass das auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Auch für Ehrenamtliche sind zukünftig 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung pro Jahr anrechnungsfrei.

Wie werden Weiterbildungen gefördert?

Wer eine Weiterbildung mit Abschluss beginnt, erhält monatlich 150 Euro zusätzlich. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen sind Weiterbildungsprämien vorgesehen. Andere Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die länger als 8 Wochen dauern, werden mit einem Bonus von 75 Euro unterstützt. Auf Antrag ist zudem ein ganzheitliches Coaching zur Unterstützung möglich.

Welche weiteren Änderungen gibt es?

Mutterschaftsgeld wird ab Juli 2023 nicht mehr als Einkommen angerechnet. Zudem zählen Erbschaften ab Juli 2023 nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen. Dadurch führt eine Erbschaft nur dann zu einer Rückforderung, wenn der Erbende nach dem Erbe mehr Geld hat als den Freibetrag für Vermögen. Der Freibetrag für Vermögen ist für Singles im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs 40.000 Euro und danach 15.000 Euro.

Eine Vereinfachung gibt es außerdem, wenn Bürgergeldempfänger:innen eine medizinische Reha absolvieren. Sie müssen nun nicht mehr extra eine andere Leistung für diesen Zeitraum beantragen, sondern erhalten weiter das Bürgergeld.

Weitere Informationen zum Bürgergeld

Auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums erhalten sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Beantragen können Sie Bürgergeld in den Jobcentern vor Ort oder online.

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