Wichtig: Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, droht Ihnen im schlimmsten Fall ein Totalverlust des angelegten Geldes. Ein vorzeitiger Ausstieg ist bei Beteiligungen, geschlossenen Fonds sowie den meisten anderen Anlagen des Grauen Kapitalmarktes oft problematisch. Die Unterschiede zu offenen Fonds erklären wir hier.
Anlegern geschlossener Fonds drohen Rückzahlungen
Gerät ein geschlossener Fonds in finanzielle Schieflage, hat die Fondsgesellschaft selbst in der Regel keinen Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen. Doch was vielen Anlegern nicht bewusst ist: Bei Gläubigern oder Insolvenzverwaltern kann das anders aussehen, sie können das Geld von Ihnen zurückverlangen. Denn als Anleger tragen Sie das Haftungsrisiko.
Oft erhalten Sie zunächst noch ein Schreiben, in denen die Fondsgesellschaft Ihnen zu den Auszahlungen gratuliert. Dass Sie die erhaltenen Ausschüttungen möglicherweise wieder zurückzahlen müssen – und das noch Jahre später – wird darin nicht erwähnt. Entscheidend dabei ist, dass die Ausschüttungen oftmals keine Gewinne sind, sondern Rückzahlungen der Einlage – und die können wieder eingefordert werden.
Schadensersatzansprüche meist verjährt
Nicht selten tritt eine solche Forderungen nach Rückzahlung erst viele Jahre nach Vertragsschluss auf. Als Anleger können Sie dann nicht mehr die Notbremse ziehen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Mögliche Gründe dafür wären zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung oder ein unzureichender Verkaufsprospekt. Die Verjährungsfrist beträgt bis zu zehn Jahre.