Produktinformationsblätter versteckt: Telefon-Anbieter abgemahnt

Stand:
Seit Juni 2017 müssen Telekommunikationsanbieter mit Internet-Zugang ein so genanntes Produktinformationsblatt für Kunden bereitstellen.
Ein Telefon mir vier Mustern eines Produktinformationsblatts.

Auf einem Produktinformationsblatt sollen Anbieter alle wesentlichen Merkmale eines Telefontarifs mit Internetzugang aufführen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Damit Verbraucher Telefontarife mit Internetzugang leicht vergleichen können, müssen Anbieter seit Juni 2017 so genannte Produktinformationsblätter zur Verfügung stellen.
  • Diese sollen zum Beispiel auf den Internetseiten der Firmen leicht auffindbar sein.
  • Bei Unitymedia, Base, blau.de (Telefónica), Sparhandy.de und StarDSL war das nach unserer Ansicht nicht der Fall. Bis auf einen Anbieter haben alle nach unserer Abmahnung nachgebessert.
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Die Tarife der unterschiedlichen Internet- und Telefonanbieter sollen leicht miteinander zu vergleichen sein. Deshalb müssen laut "TK-Transparenzverordnung" seit Juni 2017 alle Unternehmen die Eckdaten ihrer Tarife auf einer DIN-A4-Seite zusammenfassen. Dieses genormte "Produktinformationsblatt" enthält unter anderem die Tarifbezeichnung, den Preis und den Inhalt des Tarifs. Zudem muss es verbindliche Daten zur erwartbaren Geschwindigkeit einer Internetverbindung geben.

Laut Verordnung muss das Dokument leicht zugänglich sein. Firmen dürfen es deshalb nicht einfach verstecken - zum Beispiel auf Unterseiten ihres Internetauftritts. Doch genau das haben mehrere Anbieter nach unserer Meinung getan. Bei Unitymedia, Base, blau.de (Telefonica) sowie Sparhandy.de war das vorgeschriebene Infoblatt erst nach mehreren Klicks durch die Tarifdetails erreichbar. Dafür erhielten die Unternehmen eine Abmahnung. Erfreuliches Ergebnis: Alle vier präsentieren das Infoblatt nun an passender Stelle.

Anders als StarDSL. Auf der Internetseite des Hamburger Spezialisten für Internet via Satellit war bei der Darstellung der Tarife bislang kein Produktinformationsblatt auffindbar. Da StarDSL auch nicht auf die Abmahnung reagierte, wird nun per Gericht die rechtlich vorgeschriebene Transparenz durchgesetzt werden müssen.

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