Gericht soll nun klären, ob die Werbung in die Irre führt
"Wirbt ein Unternehmen mit einer fortschrittlichen Technologie wie LTE, bietet deren Vorteile aber tatsächlich gar nicht an, muss nach unserer Auffassung gerichtlich geprüft werden, ob hier Verbraucher irregeführt werden", so Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "Das ist vergleichbar mit einem Auto, das laut Werbeaussagen 250 km/h schnell fahren könnte, tatsächlich aber vom Hersteller bei 100 Km/h abgeriegelt ist."
Auf eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen wollte 1&1 nicht eingehen. Darum haben die Verbraucherschützer Klage eingereicht.
Unter "LTE" verstehen die meisten besonders schnelles Internet
Gemeinsam mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstituts forsa hat das Marktwächter-Team im Rahmen einer repräsentativen Umfrage Verbraucher zu LTE befragt (1.004 Personen, 27. Oktober bis 3. November 2017). Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Verbraucher durch die 1&1-Werbung mehr vom Endprodukt erwarten als ihnen letztlich geboten wird.
Mit dem Schlagwort LTE verknüpfen 60 Prozent der befragten Personen, die den Begriff LTE kennen, schnelles beziehungsweise schnelleres Internet. Die große Mehrheit (84 Prozent) der LTE-Kenner verbindet damit ganz konkret den Vorteil einer höheren Download-Geschwindigkeit im Vergleich zu vorherigen Technologien.
Geringe Bandbreite ist ein weit verbreitetes Problem
Die Bundesnetzagentur hat am 17.01.2018 ihren zweiten Jahresbericht zur Breitbandmessung veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg, dass Kunden nach wie vor oft nicht die maximale Geschwindigkeit erreichen, die ihnen die Anbieter in Aussicht gestellt haben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert seit Jahren mehr Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher, wenn Anbieter nicht entsprechend liefern. Sie sollten zum Beispiel die Möglichkeit haben, ihren Tarif zu mindern oder ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen.