Marktcheck: Kostenpflichtige Extras beim Zahnarzt

Stand:
In einer Online-Umfrage 2016 haben wir nachgefragt: Wie gut fühlen sich Patient:innen über kostenpflichtige Zusatzleistungen beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin aufgeklärt? Lesen Sie hier das Ergebnis.
Zahnmodell beisst auf Geldscheine

Ergebnisse unserer Patient:innenbefragung:

  • Als häufigste kostenpflichtige Leistungen genannt wurden Zahnersatz (34%), Füllungen (19%) und Wurzelkanalbehandlungen (4%). Spitzenreiter ist die Professionelle Zahnreinigung (36%).
  • Mehr als ein Viertel der Befragten (26%) gab an, nicht über die jeweils mögliche Kassenleistung informiert worden zu sein.
  • Fast ein Drittel (32%) sagen, dass sie nicht über mögliche Risiken der Zusatzleistung informiert worden sind. Nur ein Viertel der Befragten fühlt sich dazu gut informiert.
  • Knapp 40 Prozent (39%) kreuzten an, vor Beginn der Behandlung nicht schriftlich über die Kosten der Zusatzleistung informiert worden zu sein.
  • Nahezu die Hälfte der Befragten (45%) gab an, die schriftliche Kostenübernahme nicht wie vorgeschrieben bestätigt zu haben.
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Dass trotzdem viele der Befragten mit den Informationen zufrieden sind - 49% der Befragten fühlen sich gut über die Kosten informiert, 37% fühlen sich gut über die Vorteile der kostenpflichtigen Leistung informiert –- schließt Fehler keineswegs aus.

Denn: Patient:innen sind sich ihrer Rechte oftmals nicht bewusst, erkennen eine unzureichende Aufklärung also häufig nicht.

Was muss sich ändern?

Laut Patientenrechtegesetz müssen Ärzt:innen und Zahnärzt:innen Patient:innen aber vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren und über Alternativen aufklären. Damit bestehen ganz offensichtlich Defizite im Behandlungsprozedere. Und ob die Patient:innen die für sie medizinisch und finanziell optimale Versorgung bekommen, ist unklar. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen ein konsequentes Eingreifen der zahnärztlichen Körperschaften. Denn Versicherte, die nicht gut oder gar nicht über alle Therapiealternativen aufgeklärt werden, können ihren Anspruch auf eine Kassenleistung nicht einlösen und ihre Wahlfreiheit nicht ausüben – also nicht als aufgeklärter Patient:in zwischen verschiedenen Untersuchungsmöglichkeiten und Behandlungsoptionen wählen.

Zur Studie:

Im Dezember 2016 befragte das Marktforschungsinstitut Aserto im Auftrag der drei Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin 1.000 gesetzlich Versicherte, die in den zurückliegenden sechs Monaten eine kostenpflichtige Leistung beim Zahnarzt in Anspruch genommen hatten.

Marktcheck 2016: "Kostenpflichtige Zusatzleistungen beim Zahnarzt" (PDF)

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