Treppenlifte: Tücken teurer Technik

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Für Menschen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, stellen Stufen und Treppen oft unüberwindbare Hindernisse dar. Doch nur ein Bruchteil an Wohnungen ist angemessen auf diese Hürden eingerichtet.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

Das Wichtigste in Kürze:

  • Treppenlifte als barrierefreie Technik können eine große Hilfe sein.
  • Planung und Umsetzung der teuren Treppenlift-Technik sind jedoch nicht zu unterschätzen.
  • Vergleichen Sie Angebote und verschiedene technische Lösungen von Treppenliften miteinander.
  • Pflegebedürftige können Zuschüsse zum Treppenlift erhalten.
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Stufen und Treppen stellen für Menschen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, oft unüberwindbare Hindernisse dar. Nur ein Bruchteil an Wohnungen ist angemessen auf diese Hürden eingerichtet. Ein Treppenlift befördert Menschen mit starken Gehbehinderungen sicher in die gewünschte Etage. Die barrierefreie Technik hat jedoch auch ihren Preis - und ihre Tücken:

Untergeschobene Verträge, Verweigerung des Verbraucher-Widerrufsrechtes, Planungsfehler beim Einbau, Sicherheitsmängel sowie schludrige Wartung und nachlässiger Service - so lauten die eigentlichen Barrieren, die Kundinnen und Kunden häufig erst aus dem Weg räumen müssen, bevor sie problemlos auf einem Treppenlift Platz nehmen können.

Hier lesen Sie, was Sie von der Planung über den Einbau, den Vertrag bis hin zur Instandhaltung einer barrierefreien Transporthilfe beachten sollten:

Werbung und Verkaufsgespräch

Es gibt immer wieder Fälle, bei denen sich Betroffene von Treppenlift-Firmen unter Druck gesetzt oder finanziell über den Tisch gezogen fühlen. Sie sollten sich deshalb zunächst hier bei der Wohnberatungsstelle neutral über das Angebot am Markt, Finanzhilfen und rechtliche Fragen informieren. Erst danach ist es sinnvoll, einen geeigneten Anbieter - am besten in Wohnortnähe - für ein erstes, unverbindliches Gespräch zu suchen. Keinesfalls sollten Sie sich hierbei zu einem Vertragsabschluss drängen lassen. Stattdessen sollten Sie Ihre Entscheidung in Ruhe überlegen und erneut von einer neutralen Instanz prüfen lassen.

Besondere Vorsicht ist bei Verkaufsportalen im Internet zu beachten.

Seien Sie skeptisch: Oft sind bei Online-Anbietern authentische und gefälschte Bewertungen schwer voneinander zu unterscheiden. Außerdem sammeln einige Portale persönliche Daten, um sie für weitere Werbezwecke zu verwenden.

Beim Abschluss von Verträgen über den Einbau von Treppenliften steht Kund:innen, wenn der Vertragsabschluss in der Wohnung oder am Telefon erfolgte, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2021 stärkt die Rechte von Verbraucher:innen auch in bisher strittigen Fällen: Verkauf und Montage von Treppenliften sind als Werkvertrag anzusehen und können daher grundsätzlich widerrufen werden.

Gut zu wissen: Werden Sie beim Abschluss eines Vertrages nicht über das Widerrufsrecht informiert oder wird gar behauptet, dass kein Widerruf möglich ist, verlängert sich die Möglichkeit des Widerrufs. Der Widerruf ist dann 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich.

Ausführliche Infos und kostenlose Musterbriefe zu dem Thema finden Sie in unserem Artikel zum Urteil.

Planung

Lifter lassen sich in fast jedes Treppenhaus installieren. Auch für enge Wendeltreppen gibt es Lösungen. Der komplizierte Einbau erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Versprechen wie "Maßanfertigung und Lieferung sofort" sollten Sie mit einem gesunden Misstrauen begegnen. Der Treppenlift muss so installiert sein, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen und ein unbedenklicher Transport möglich sind. Künftige Nutzende sollten zudem auf genügend Bewegungsfläche beim Ein- und Aussteigen achten.

Wichtig sind auch die restlichen Bewegungsflächen in den Treppenhäusern und weiteren Laufwegen. Besteht noch genügend Platz, um mit einem Rollator in die weiteren Räume zu kommen?

Unser Tipp: Am besten die Handhabung und Betriebsgeräusche bei bereits eingebauten Anlagen im Vorfeld testen!

Beschaffenheit

Ein Treppenlift sollte auf alle Fälle der körperlichen Konstitution der Benutzer:innen entsprechen: Für gehbehinderte Personen ist ein Sitzlift die passende Lösung. Rollstuhlfahrer benötigen hingegen oftmals einen Plattform-Lift. Jede Anlage sollte ohne fremde Hilfe bedienbar sein und zudem mit einem Notfallalarm sowie einer selbst zu betätigenden Notabsenkung ausgerüstet sein.

Zuschuss für Pflegebedürftige

Bei pflegebedürftigen Personen kann sich die Pflegekasse an den Einbaukosten beteiligen und einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro gewähren. Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, wird der Zuschuss im Rahmen der Maßnahmen gewährt, die das Wohnumfeld verbessern.

Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse ist, dass Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 1 bis 5 anerkannt ist. Informationen, wer pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist und wie ein Pflegegrad festgestellt wird, finden Sie hier. Außerdem muss durch den Einbau des Treppenlifts die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden. Wenn ein pflegebedürftiger Mensch beispielsweise bisher beim Treppensteigen von der Pflegeperson gestützt werden musste und die Treppe mit einem Treppenlift wieder alleine bewältigen könnte, würde dadurch die Pflege erheblich erleichtert und seine selbständige Lebensführung wiederhergestellt werden.

Verbessert eine Maßnahme das gemeinsame Wohnumfeld von mehreren Pflegebedürftigen, die in einer Wohnung zusammenleben, kann grundsätzlich jeder Pflegebedürftige einen Zuschuss von maximal 4000 Euro erhalten. Der Gesamtbetrag ist auf 16.000 Euro begrenzt. Leben mehr als vier Pflegebedürftige in einer Wohnung zusammen, so werden die Kosten anteilig auf die jeweiligen Pflegekassen aufgeteilt.

Haben Pflegebedürftige in der Vergangenheit bereits einen Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen erhalten, beispielsweise für den Einbau einer bodengleichen Dusche, muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein erneuter Anspruch auf den Zuschuss besteht. Das ist der Fall, wenn in der Zwischenzeit eine Veränderung in der Pflegesituation eingetreten ist, die jetzt den Einbau des Treppenlifts erforderlich macht.

Unser Tipp: Reichen Sie den Kostenvoranschlag vor der Umbaumaßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein. Mit dem Umbau sollten Sie erst beginnen, nachdem der Antrag bewilligt wurde. Sonst bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen. Das Sozialamt springt ein, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen. Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein.

Weitere Finanzhilfen für Personen ohne Pflegegrad 

Für Mieter:innen (mit Einverständnis des Hausbesitzers) und Eigenheimbesitzer:innen bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit für den Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden an. Menschen mit Schwerbehinderung stehen darüber hinaus besondere Baudarlehen zur Verfügung. Wichtig auch hier: Sie sollten die Bewilligung der Finanzspritze durch die KfW abwarten, bevor Sie mit einem Bau oder einer Anpassung beginnen.

Die Förderung durch die KfW ist nicht mit der Förderung durch die Pflegekasse zu kombinieren.

Die Bundesländer und Kommunen bieten auch spezielle finanzielle Förderprogramme. Hier empfiehlt sich eine passgenaue Beratung für die individuelle Situation vor Ort. Das zuständige Landratsamt oder Bürgerbüro ihrer Stadt kann Auskunft dazu geben. Auch hier gilt: Bereits eingeleitete Maßnahmen dürfen nicht unterstützt werden.

Die Kosten für einen Treppenlift können auch mit dem zu versteuernden Einkommen reduziert werden. Dies kann zu einer Ersparnis bis zu 40% der Kosten führen. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Kostenvergleich

Damit Ihnen Kosten und Aufwand nicht aus dem Ruder laufen, sollten Sie in der Planungsphase mehrere Angebote einholen und die einzelnen Posten akribisch miteinander vergleichen. Denn die Preisunterschiede sind enorm: Je nach Aufwand - etwa Treppenverlauf und -länge - ist beim Einbau eines Treppenlifts mit Kosten zwischen 3500 und circa 15.000 Euro zu rechnen. Die großen Preisunterschiede ergeben sich durch unterschiedliche technische Lösungen. Aber auch der Preis von ein und demselben Modell kann erheblich schwanken. Hinzu kommen noch jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.

Um Kosten zu sparen, lohnt ein Klick auf eine Hilfsmittel-Börse im Internet. Bei einem Kauf aus zweiter Hand ist jedoch darauf zu achten, dass Schienen in der Regel maßangefertigt werden und deshalb neu beschafft werden müssen. Außerdem sollte ein Reparatur- und Wartungsservice in der Nähe sein.

Prüfung und Zulassung

Beim Einbau von Lifteranlagen müssen die im jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften beachtet werden. Die Treppenlift-Firma muss Kunden über die jeweiligen Prüf- und Zulassungsverfahren informieren und - falls nötig - sämtliche Genehmigungen einholen. Kund:innen sollten die geforderte Summe für den gesamten Einbau erst zahlen, wenn alle erforderlichen Unterlagen, etwa eine Prüfbescheinigung, vorgelegt wurden und beim Betrieb des Lifters keine Mängel auftreten. Mängel beim Produkt und bei der Montage können zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamiert werden.

Die wichtigsten Punkte rund um den Kauf eines Treppenliftes haben wir für Sie hier auch nochmal als PDF-Dokument zum Download oder zum Ausdrucken bereit gestellt.

Ergebnisse Verbraucherbefragung

Im Sommer 2020 haben die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen eine bundesweite Verbraucherbefragung zu Erfahrungen mit Treppenliften gestartet. Die Auswertung der Umfrage bestätigt die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag: Die Treppenlift-Branche bringt vielen Menschen mehr Ärger als Erleichterung ins Haus:

  • Mangelnde Information zu Widerrufsrechten
    So gaben viele Verbraucher:innen an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein. Anbieter hatten behauptet, dass es sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklieferungsverträge handeln würde, bei denen es kein Widerrufsrecht gäbe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssen. Dieser Rechtsauffassung sind schon die Landgerichte Münster und Düsseldorf entgegengetreten. Zuletzt hat das Landgericht Bielefeld Treppenliftverträge in seinem Urteil vom 22.05.2020 als Werkverträge eingestuft, da es bei Treppenliften in erster Linie um den Einbau einer funktionierenden Anlage gehe und nicht um den Verkauf von Einzelteilen. Ohne Einbau ist der Treppenlift für Verbraucher:innen sinnlos. Bei Werkverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume, also etwa zu Hause, geschlossen werden, gibt es immer ein Widerrufsrecht. Das Urteil des LG Bielefelds hat das Oberlandesgericht Hamm am 10.12.2020 in seinem Berufungsurteil bestätigt.
     
  • Mängel + Defekte am Treppenlift
    Andere Befragte bemängelten Quietschgeräusche oder Ruckeln bei der Benutzung, Defekte an Bedienelementen der Sitzeinheit, fehlerhaften Einbau, geborstene Treppensteine durch den Einbau oder fehlende Planunterlagen. Fragen nach Rückgabe-/Rückkaufmöglichkeit zeigten, dass die Lifte meistens nicht lange bei Verbraucher:innen laufen und im Verhältnis zur Nutzungsdauer unverhältnismäßig teuer sind. Weniger als die Hälfte der Befragten gab an, dass ihr Anbieter ihnen eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt habe. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es wichtig, Sie darüber aufzuklären, dass man Treppenlift auch mieten oder gebraucht laufen kann.


Die vollständige Auswertung der Umfrage finden Sie hier zum Download.
 

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