Greenwashing? Immer mehr Firmen geben ihren Produkten ein grünes Image

Stand:
Die Verbraucherzentrale NRW gibt einige Tipps, wie sich sattes Grün von oberflächlichem Anstrich unterscheiden lässt, und ruft dazu auf, ihr Werbung mit Klimaschutz-Argumenten zu schicken.
Jemand streicht mit einer Rolle eine Wand grün

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wirklich nachhaltig und gut für die Umwelt oder nur leere Marketing-Aussagen? Das ist nicht immer leicht zu erkennen.
  • Wenn ein Produkt klimafreundlich im Betrieb ist, bedeutet nicht gleichzeitig, dass es klimafreundlich hergestellt wurde.
Off

Ob "umweltfreundlich fernsehen" mit dem neuen Flachbild-Gerät, "Gas geben mit gutem Gewissen" im neuen Auto oder telefonieren mit einem "CO2-neutralen" Handy: Werbung mit Umwelt-Argumenten erlebt wegen der Bedeutung von Klimaschutz einen neuen Boom. Immer mehr Firmen präsentieren ihre Produkte in Anzeigen und auf Plakaten als "klimafreund­lich", "klimaneutral" oder "klimaschonend". Ob es sich um ehrliche Informa­tion oder Etikettenschwindel - auch "Greenwashing genannt" - handelt, können Verbraucher oft nicht erken­nen. Wie aber lässt sich sattes Grün von oberflächlichem Anstrich unterscheiden?

  • Grüne Naturlyrik: Begriffe wie "klimafreundlich", "klimaneutral" oder "umweltschonend" sind weder genau definiert noch geschützt. Der Erfindungsreichtum der Unternehmen für wohlklingende Namen, die positive ökologische Assoziationen auslösen, ist deshalb groß. Lassen Sie sich nicht von schönen Worten täuschen - sie zeigen oftmals nur die Kreativität der Werber, nicht aber, ob ein Produkt einen Vorteil für unser Klima hat.
  • Alle Zeichen auf grün: Was für die Sprache gilt, gilt auch für die Bil­der. Immer mehr Produkte tragen kleine bunte Symbole - so genannte Label - mit Bäumen, Blumen, Wolken oder Ähnlichem. Sie sollen auf besondere Qualitäten von Produkten wie etwa soziale oder ökologische Vorteile hinweisen, die oftmals in einem kleinen Begleittext beschrieben werden. Doch viele dieser Kennzeichen wirken auf den ersten Blick zwar wie offizielle Siegel, sind jedoch letztlich Erfindungen der Unternehmen. Ob die Aussagen stimmen, weiß niemand. Vertrauen Sie daher nur Labeln, die von unabhän­gigen Stellen kontrolliert werden - beispielsweise dem Blauen Engel.
  • Grüne Klassenstreber: Ein Produkt ist viel "grüner" als die anderen und verbraucht viel weniger Energie in seiner Klasse? Das mag sein, aber trotzdem verbraucht auch der sparsamste Flachbildfern­seher im Riesenformat große Mengen Strom. Lassen Sie sich nicht von den "Klassenstrebern" täuschen und achten Sie auch auf die absoluten Verbrauchswerte.
  • Aus grünem Hause: Dass ein Produkt selbst klimafreundlich ist, bedeutet noch lange nicht, dass es auch klimafreundlich hergestellt wurde. Vielleicht war die Produktion sehr energieaufwändig oder hat große Mengen Wasser verschlungen? Sehen Sie genau hin, worauf sich eine Werbeaussage bezieht!
  • Verhältnismäßig hellgrün:
    Wenn zum Beispiel ein Energieunter­nehmen mit Klimafreundlichkeit wirbt, in Wahrheit aber nur zwei Prozent des gesamten Stroms aus erneuerbaren Energien stammt, ist das "Greenwashing". Gerne wird vor allem dort Klimaschutz her­ausgestellt, wo hohe Mengen Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen werden - beispielsweise in der Energie- und Autoindustrie. Oftmals sind es gerade Unternehmen dieser Branchen, die sich gerne ein grünes Image verschaffen - und nebenbei schärfere Gesetze wie etwa strenge gesetzliche Grenz­werte für den CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen blockieren wollen.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.