Telefonvertrag - Irreführung durch Zusendung von Verträgen ohne vorherigen Vertragsschluss

Stand:
Hanseatisches OLG vom 17.02.2010 (5 U 206/08)
LG Hamburg vom 19.08.2008 (407 O 249/07)
Off

Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Irreführung, wenn Verbrauchern ein Schreiben mit der Bestätigung eines angeblichen Vertragsschlusses zugesendet wird, obwohl tatsächlich kein Vertrag geschlossen wurde. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die freenet AG entschieden.

Das Oberlandesgericht hat dabei angenommen, dass im vorliegenden Fall die Bestätigung eines angeblichen Vertragsschlusses über Telekommunikationsdienstleistungen eine irreführende Werbung darstellt, da beim so angeschriebenen Verbraucher der unzutreffende Eindruck erweckt werde, er habe sich gegenüber dem Telekommunikationsanbieter rechtlich verpflichtet. Dies gelte sowohl nach der alten als auch der neuen Fassung des UWG.

Werden später weitere Verletzungsfälle seitens der Klägerin eingebracht, so seien diese als Klageänderungen in Form von Klageerweiterungen zu sehen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Hamburg vom 17.02.2010 (5 U 206/08).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.