Kerosinzuschlag für Reisen - Preiserhöhungsklausel unzulässig

Stand:
BGH vom 19.11.2002 (X ZR 253/01)
OLG Düsseldorf vom 22.11.2001 (I-6 U 29/01)
LG Düsseldorf vom 29.11.2000 (12 O 176/00)
Off

Für die Wirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel kommt es maßgeblich darauf an, dass der Vertragspartner dem Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerung schon bei Vertragsschluss anhand der Klausel erkennen kann.

Da dies nicht der Fall ist, hat der Bundesgerichtshof einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bucher Reisen GmbH stattgegeben. Die Firma berief sich auf die beanstandete Klausel bei der nachträglichen Inrechnungstellung von Kersosinzuschlägen ab dem Jahr 2000.

Das Gericht hat ausgeführt, dass der Verbraucher auch die Berechtigung für eine Erhöhung schon aus der verwendeten Klausel erkennen können müsse. Die verwendete Klausel sei schon deshalb intransparent, weil der Verbraucher nicht nachvollziehen könne, auf welcher Grundlage die erhöhte Forderung beruht. Die Klausel verstoße daher gegen das Transparenzgebot und sei nach §§ 9, 10 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unzulässig.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis: Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Die Neuregelungen finden sich in den §§ 307 ff. BGB.

BGH vom 19.11.2002 (X ZR 253/01).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.