BGH: Voller Flugpreis schon bei Buchung

Stand:
BGH X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15
Off

Die Praxis von Fluggesellschaften, den vollen Flugpreis bereits bei der Buchung zu verlangen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Februar 2016 in letzter Instanz für zulässig erklärt. Damit verwarf das oberste Gericht die Klagen der Verbraucherzentrale NRW gegen Condor Flugdienst GmbH, Deutsche Lufthansa AG und TUIfly Vermarktungs GmbH (X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15).

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kritisiert, dass mit dem höchsten Richterspruch in Karlsruhe das Kostenrisiko weit vor dem Start eines Flugs auf die Kunden abgewälzt wird: "Fluggäste tragen weiterhin das volle Insolvenzrisiko der Fluggesellschaften. In den letzten Jahren musste eine Reihe von Fluggesellschaften aufgeben und ihren Betrieb einstellen. Insofern müssen Verbraucher durchaus befürchten, trotz Ticketbesitzes nicht befördert zu werden."

Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher nach wie vor eine Pflicht zur Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften, zum Beispiel durch eine Versicherung oder ein Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts, wie sie für Reiseveranstalter vorgeschrieben ist. Inakzeptabel ist auch, dass es Kunden der Airlines nicht möglich ist, Geld zurückzubehalten, wenn die Fluggesellschaft die vereinbarte Leistung nicht erbringt, zum Beispiel Flugzeiten nachträglich erheblich verändert.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.