Glaukom-Früherkennung (Grüner Star) - Augenärzte dürfen keine Unterschrift verlangen für eine Aufklärung oder den Verzicht dieser Untersuchung

Stand:
LG Düsseldorf vom 07.12.2016 (12 O 75/16) (8491)
Off

Das Landgericht Düsseldorf hat die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestätigt, dass die Empfehlung und Verwendung von Formularen, auf denen Patienten eine ärztliche Aufklärung zur Glaukom-Früherkennung und/oder den Verzicht zu dieser Untersuchung schriftlich bestätigen sollen, unzulässig sind.

Nach § 309 Nr. 12b BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die der Verwender den anderen Vertragsteil bestimmte Tatsachen bestätigen lässt.

Vorliegend stellt der Berufsverband der Augenärzte im geschlossenen Bereich seiner Internetseite seinen Verbandsmitgliedern, den Augenärzten, eine Patienteninformation zur Verfügung, die die Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) betrifft. Auf der zweiten Seite finden sich unter der Überschrift "Vereinbarung über gewünschte Privatbehandlung" und "Früherkennung des grünen Stars (Glaukom)" die folgenden Klauseln:

"Ich habe die Patienteninformation zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) gelesen und wurde darüber aufgeklärt, daß trotz des Fehlens typischer Beschwerden eine Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten ist."

(...)

"(zum Ankreuzen) Ich wünsche zur Zeit keine Glaukomuntersuchung."

Der Patient wird also zum einen aufgefordert, eine bestimmte Aufklärung zu bestätigen, nämlich dass trotz des Fehlens typischer Beschwerden eine Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten ist, zum anderen wird er aufgefordert, bei Verzicht auf diese Untersuchung, diesen Verzicht durch Ankreuzen kenntlich zu machen. Beides soll am Ende des Formulars mit einer Unterschrift und Datum bestätigt werden.

Das Gericht erklärt hierzu, dass Bestätigungen seitens der Patienten über eine erfolgte ärztliche Aufklärungen als unzulässige AGB zu werten seien. Denn der Patient trage ganz generell die Beweislast für Ansprüche wegen fehlerhafter medizinischer Aufklärung, sodass die streitgegenständliche Bestätigung der Patienteninformation zumindest ein Indiz für die genannte Aufklärung begründe und somit als Nachteil des Patienten zu werten sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 07.12.2016 (12 O 75/16)

Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.