Unzulässige Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung

Stand:
LG München I vom 01.12.2017 (37 O 5551/17)
Off

Das LG München hat dem Strom- und Gasanbieter mivolta GmbH untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung zum Zweck der Werbung oder zur Anbahnung von Energieversorgungsverträgen anzurufen.

Dass Verbraucher durch unerwünschte Werbeanrufe unzumutbar belästigt werden und solche Anrufe daher verboten sind, ist klar in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG gesetzlich geregelt. Dennoch greifen Unternehmen immer wieder zu derartigen Mitteln, um Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. So hatten sich auch zahlreiche Verbraucher über Werbeanrufe von mivolta beschwert. Die mivolta GmbH hatte sich mit dem Argument gewehrt, dass ihr die Anrufe nicht zuzuordnen seien; die von den Verbrauchern angegebenen Rufnummern, die beim Anruf im Display des Telefons erscheinen, seien ihr nicht bekannt. Dieses bloße Bestreiten genügte dem Gericht jedoch nicht. Denn es sei technisch möglich, dass auf dem Display des Angerufenen eine andere Rufnummer erscheint als die tatsächliche Rufnummer des Anrufers (so genanntes „Call-ID-Spoofing“). Mivolta habe daher seiner sekundären Beweislast nicht genügt.

Auch die Behauptung, dass Betroffene im Rahmen einer Teilnahme an einem Gewinnspiel eine Einwilligung zu Anrufen erteilt hätten, konnte mivolta nicht zur Überzeugung des Gerichts belegen. Dazu sei es „erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert“. Mivolta hatte nur in einem Teil der Fälle die Teilnahme der Verbraucher an einem Gewinnspiel belegt. Ob das überhaupt ausreicht, um eine vorherige Einwilligung zu belegen, ließ das Gericht offen.

Bereits mit Teil-Anerkenntnisurteil vom 05.09.2017 hatte das LG München der mivolta GmbH untersagt, Verbrauchern im Zusammenhang mit Energieversorgungsverträgen im Fernabsatz eine Widerrufsbelehrung zu erteilen, die entgegen den gesetzlichen Anforderungen keine Angaben zu Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens enthält.

LG München I vom 01.12.2017 (37 O 5551/17)

LG München I vom 05.09.2017 (37 O 5551/17) Teil-Anerkentnisurteil

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.