OLG Düsseldorf: Bestellbuttons für Instagram und Facebook Abos rechtswidrig

Stand:
OLG Düsseldorf vom 08.02.2024 ( I-20 UKl 4/23)
Off

Das OLG Düsseldorf bestätigte im Einstweiligen Rechtsschutz die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, dass die von der Meta Platforms Ireland Ltd. verwendeten Bestellbuttons für die kostenpflichtigen „werbefrei“ Abos der Dienste Instagram und Facebook unzulässig gestaltet waren.

Das Gericht stellte fest, dass die Beschriftung der Buttons zum Abschluss der Werbefrei-Abonnements mit „Abonnieren“ auf den Webseiten und „Weiter zur Zahlung“ in den Apps für die Betriebssysteme iOS und Android nicht ausreiche. Ein Klick auf "Abonnieren" lasse die damit verbundene Zahlungspflicht nicht hinreichend deutlich erkennen, wie es die so genannte Button-Lösung nach § 312 j BGB vorschreibe. Bei einem Online-Kauf oder dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements muss dies jedoch erkennbar sein, durch eine entsprechende Beschriftung, zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen“, des Bestellbuttons. Bei „Weiter zur Zahlung“ sei für die App Nutzer nicht klar, dass mit dem Anklicken bereits ein verbindlicher Vertrag zustande komme. Beides muss sich bereits aus der Beschriftung der Buttons selbst ergeben, unabhängig davon ob sich diese Informationen auch aus dem weiteren Bestellprozess entnehmen lassen.

Nutzer:innen der Dienste Instagram und Facebook werden seit November 2023 vor die Wahl gestellt, ob sie für eine werbefreie Nutzung monatlich Geld zahlen wollen oder in Kauf nehmen, dass ihnen weiterhin personalisierte Werbung angezeigt wird.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.