Klauseln, die es einem Mobilfunkanbieter erlauben alleine aufgrund eines Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen oder unangekündigt zu sperren, sind unwirksam

Stand:
LG Düsseldorf vom 29.07.2015 (12 O 231/14)
Off

Das Gericht befand zwei Klauseln in einem Mobilfunkvertrag für unwirksam. Eine Klausel, die eine fristlose Kündigung alleine aufgrund eines Zahlungsverzuges vorsieht, ist unwirksam. Unwirksam ist auch eine Klausel, wonach der Anbieter zu einer Sperre ohne Ankündigung oder Einhaltung einer Wartefrist berechtigt ist, wenn der Kunde Anlass für eine fristlose Kündigung gegeben hat.

1.) Nach Auffassung des Gerichtes berücksichtige eine solche Reglung zur fristlosen Kündigung nicht die in § 45i TKG (Telekommunikationsgesetz) a.F. vorgesehene Möglichkeit des Kunden, Beanstandungen gegenüber der ihm erteilten Rechnung zu erheben.

2.) Die zweite Klausel ermögliche dem Anbieter die Einstellung ihrer Leistungen, ohne den Vertragspartner darauf hinzuweisen. Er könne sich deshalb nicht auf eine Sperrung einstellen und diese ggf. abwenden. Entgegen § 45k Abs.2 TKG a.F. sei auch keine Androhung der Sperre erforderlich. Darüber hinaus könne ein Grund zur fristlosen Kündigung auch bestehen, wenn ein rückständiger Betrag nicht die Schwelle von 75 Euro erreicht hat. Damit wäre jedoch, die vom Gesetzgeber vorgesehene Wesentlichkeitsgrenze von 75 Euro für die Einrichtung einer Sperre nicht eingehalten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 29_07_2015 (12 O 231/14).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.