Lockangebote: So können Sie sich wehren

Stand:
Wehren Sie sich und melden Sie Lockangebote, damit wir dagegen vorgehen können.
Karatekämpfer im Anzug mit schwarzem Gürtel

Nichts gefallen lassen!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gegen Lockangebote können Sie als Verbraucher:in rechtlich nicht vorgehen.
  • Aber Sie können Ihrem Ärger Luft machen: In unserem Forum "Vorsicht Lockangebot".
  • Wir veröffentlichen Ihre Erfahrungen und gehen bei massiven Verstößen gegen Händler vor.
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Wer Lockangebote verbreitet, handelt irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Sie haben als verärgerter Kunde nach dem Gesetz selbst keine Möglichkeit, gegen die Irreführung (Unlauterkeit) vorzugehen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können nur von gewerblichen Verbänden, von den Konkurrenten des Händlers oder von Verbraucherzentralen verfolgt werden.

Dabei können Unternehmen und Organisationen stets nur gegen eine spezielle Werbung vorgehen und eine Unterlassungserklärung oder ein Gerichtsurteil erwirken. Wenn beispielsweise einem Händler untersagt wurde, Lockangebote zu einem Computer zu betreiben, bezieht sich das nicht automatisch auch auf andere Produkte.

Mit unserem Forum "Vorsicht Lockangebot" bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Ärger los zu werden und sich über Händler zu beschweren. Wir veröffentlichen Ihre Erfahrungen und stellen Anbieter, die Lockvogelwerbung betreiben, an den Pranger. Damit wollen wir demonstrieren, dass es sich bei irreführender Werbung häufig nicht um Ausnahmen, sondern um gezielte Unternehmensstrategien handelt.

Daneben gehen wir Ihren Beschwerden gezielt nach und mahnen Anbieter bei massiven Verstößen ab. Über diese Verfahren berichten wir öffentlich.

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