Roaming in der EU: Keine Aufschläge – mit Ausnahmen

Stand:
Sprechen, Simsen, Surfen wie zu Hause heißt es beim EU-Roaming seit dem 15. Juni 2017. Aber es gibt auch Einschränkungen.
Eine Frau liegt im weißen Sand eines Strandes, Wellen unscharf im Hintergrund. In der Hand hält sie ein Smartphone mit der EU-Flagge auf dem Display.

Mit Smartphone entspannt am Strand: Handynutzung soll in jeden EU-Land nur noch so viel kosten wie zu Hause.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Ende der Roaming-Aufschläge in den EU-Mitgliedsstaaten hat auch Ausnahmen: Es können weiterhin Zusatzkosten entstehen.
  • Außerdem gelten die Regeln nicht in Ländern außerhalb der EU.
  • Wir zeigen in Videos, wie Sie Mobilfunkdaten an Ihrem Smartphone abschalten, um nicht von hohen Kosten überrascht zu werden.
Off

Seit dem 15. Juni 2017 entstehen für Reisende keine Extra-Kosten mehr für die vorübergehende Nutzung von Smartphone und Tablet im europäischen Ausland. Gemäß dem Motto "Roam like at Home" kosten Telefonie, SMS und mobile Datennutzung auf Reisen in die EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich genauso viel wie zu Hause.

Die Abschaffung der Roaming-Aufschläge in der EU gilt standardmäßig automatisch, sofern Sie nicht ausdrücklich eine andere Option gewählt haben. Prüfen Sie dies vor dem Reiseantritt.

Darüber hinaus haben nicht alle Anbieter die Regeln automatisch umgesetzt. Vor einer Reise ins EU-Ausland rufen Sie deshalb im Zweifel Ihren Anbieter an oder fragen ihn in einer E-Mail nach den Roaming-Regeln. Außerdem kann es weitere Einschränkungen geben:

  • Nationale Tarife. Sind Ihre Geräte mit Ihrem Tarif überhaupt im Ausland nutzbar? Anbieter können auch rein innerdeutsche Tarife ganz ohne Roaming-Funktion anbieten. Bei diesen Tarifen funktioniert die SIM-Karte im Ausland erst gar nicht. Sprechen, simsen und surfen geht dann nur im Inland.
  • "Fair use"-Regeln beim mobilen Internet. Die neuen Roaming-Regeln gelten nur bei angemessener Datennutzung. Überschreiten Kunden eine vertraglich festgelegte "Fair-Use"-Grenze, können Mobilfunkanbieter weiterhin Roaming-Aufschläge verlangen oder den Umfang der Datennutzung im EU-Ausland einschränken – zum Beispiel, wenn die SIM-Karte eines Anbieters aus einem anderen EU-Staat dauerhaft in Deutschland genutzt wird. Auch bei Billig-Tarifen dürfen weiterhin Aufschläge erhoben werden. Sie müssen aber gedeckelt sein.
  • Kosten außerhalb der EU. Wer Smartphone und Tablet in der Schweiz, der Türkei, oder anderen Nicht-EU-Staaten nutzt, muss weiterhin Aufschläge zahlen. Hier greift aber bei Datenverbindungen grundsätzlich ein Kostenairbag bei rund 60 Euro. Ist das technisch nicht möglich, muss der Anbieter den Nutzer bei der Einreise ins betroffene Land per SMS informieren. Hinweis: Auch auf Schiffen und in Flugzeugen gilt der Kostenairbag. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Artikeln zum Roaming auf Schiffen bzw. in Flugzeugen.
     

Wenn Sie über Messenger wie WhatsApp, Skype etc. telefonieren, führen Sie diese Gespräche über mobile Internetdaten (oder WLAN, falls verfügbar). Telefonieren Sie unterwegs im Ausland also lieber über die Telefonfunktion Ihres Smartphones.

Wer außerhalb der EU unterwegs ist, sollte die Mobilfunkdaten abschalten, um nicht von hohen Kosten überrascht zu werden. Bei Smartphones können Sie unterscheiden zwischen dem Abschalten in ausländischen Mobilfunknetzen oder dem kompletten Abschalten der mobilen Datennutzung. Wie das geht, sehen Sie in diesen Videos:

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Die wichtigsten Änderungen im EU-Roaming haben wir auch im Video für Sie zusammengefasst:

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…

Stadtsparkasse München kann mit Auszahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit den Auszahlungen.