Wann bekommen Mieter:innen den CO₂-Preis vom Vermieter erstattet?
Wohnen Mieter:innen in einem Haus mit einer Zentralheizung, sind Vermieter:innen verpflichtet, ihren Anteil am CO₂-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der Anteil, den Vermieter:innen übernehmen müssen, reduziert also die Heizkosten, ohne dass Mieter:innen aktiv werden müssen.
Haben Mieter:innen dagegen einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger, zum Beispiel bei einer Gas-Etagenheizung, müssen sie selbst aktiv werden und den CO₂-Preis von der vermietenden Person einfordern. Sie müssen Ihren Anteil dafür selbst ermitteln.
Öl und Gas werden durch CO₂-Preis teurer
Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel jede:r für die Emission von CO₂ in Zukunft zahlen muss. So kostete 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den folgenden Jahren stiegen die Abgaben dann schrittweise. 2025 haben sie einen Wert von 55 Euro pro Tonne erreicht. Wie viel das insgesamt ausmacht, beschreibt die Grafik unten. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten.
Ab 2027 löst ein europäischer Emissionshandel den nationalen CO₂-Preis für die Bereiche Gebäude und Verkehr ab. Ab 2027 haben wir es also nicht mehr mit einem feststehenden CO₂-Preis zu tun, sondern mit einem CO₂-Preis, der sich am Markt bildet. Er ist daher schwer zu prognostizieren. Expert:innen erwarten deutlich höhere CO₂-Preise im Jahr 2030.


Die CO₂-Kosten muss zuerst der "In-Verkehr-Bringer" der Energie bezahlen; das sind Gasversorger, Heizöl- oder Kraftstoffhändler. Sie entscheiden, wie viel sie von ihren Kosten an ihre Kund:innen weitergeben. Wie hoch die Mehrkosten für Sie als Kund:innen am Ende ausfallen, hängt auch davon ab, wie viel Treibhausgase durch den jeweiligen Energieträger ausgestoßen werden.
Ein Beispiel:
Da eine Gasheizung pro Kilowattstunde (kWh) rund 201 Gramm Kohlendioxid ausstößt, liegen die Emissionen bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr, was typisch ist für ein älteres Einfamilienhaus, bei rund 4 Tonnen CO₂. 2025 fallen dafür Mehrkosten von rund 263 Euro an.
Heizen Sie mit Öl, müssen Sie mehr bezahlen, denn Öl stößt mit rund 266 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde deutlich mehr klimarelevantes Gas aus. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunde sind das 5,3 Tonnen CO₂. Folglich müssen im Jahr 2025 fürs Heizen rund 349 Euro mehr bezahlt werden.
Wenn Sie nun selbst genau berechnen möchten, wie stark die Heizkosten steigen, müssen Sie
1. den Energieverbrauch Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Kilowattstunden pro Jahr kennen:
- Als Bewohner:in eines Mehrfamilienhauses entnehmen Sie diesen Ihrer Heizkostenabrechnung, es sei denn, Sie haben eine Gasetagenheizung. Dann entnehmen Sie den Verbrauch Ihrer Gasabrechnung.
- Als Hauseigentümer:in mit Gasheizung entnehmen Sie den Verbrauch Ihrer Gasabrechnung.
- Als Hauseigentümer:in mit Ölheizung brauchen Sie dafür zumindest einen Tankstandsanzeiger, weil die getankte Menge nicht dem Jahresverbrauch entspricht. Diesen Anzeiger sollten Sie mindestens einmal im Jahr möglichst zum gleichen Zeitpunkt ablesen, zum Beispiel am 31. Dezember.
Ein Beispiel:
Am 1. Januar beträgt der abgelesene Restbestand im Tank 500 Liter. Im Sommer werden 2.500 Liter dazu getankt. Am folgenden 31. Dezember beträgt der Restbestand 1.000 Liter.
Der Jahresverbrauch beträgt dann 500 Liter + 2.500 Liter – 1.000 Liter = 2.000 Liter. Diese Menge müssen Sie in Kilowattstunden umrechnen, indem Sie mit dem Faktor 10 (1 Liter Heizöl = 10 Kilowattstunden) multiplizieren. Es ergeben sich also 20.000 Kilowattstunden. Daraus ergeben sich wiederum 5,32 Tonnen CO₂-Ausstoß, indem Sie mit dem CO₂-Emissionsfaktor multiplizieren. Die CO₂-Kosten beim Heizöl richten sich dann nach dem Zeitpunkt, an welchem das Öl getankt wurde. Hatten Sie beispielsweise 2024 noch eine Restmenge aus 2023 im Öltank, wurde diese bei dem Verbrauch zuerst berücksichtigt, Ihr CO₂-Preis war niedriger wie der des Heizöls aus 2024.
2. den Energieverbrauch mit dem sogenannten Emissionsfaktor Ihres Energieträgers Gas (201 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde) oder Öl (266 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde) multiplizieren und
3. die damit errechnete CO₂-Bilanz Ihres Energieverbrauchs mit dem zukünftigen CO₂-Preis multiplizieren. Seit 2023 müssen diese Kosten auf Vermieter:in und Mieter:in aufgeteilt werden.
Sie können auch den kostenlosen, interaktiven Rechner der Verbraucherzentralen nutzen