Kurzantwort
- Es ist erlaubt, pfandpflichtige Getränke aus dem Ausland zu beziehen und in Deutschland weiterzuverkaufen, solange sie mit dem entsprechenden Pfandlogo etikettiert sind.
- Der Handel ist zur Annahme und Auszahlung des Pfandes verpflichtet.
- Illegaler Weiterverkauf von Dosen ohne Pfand führt häufig zu unsachgemäßer Entsorgung.
Detaillierte Antwort
Im Zusammenhang mit Pfand und Pfandrückgabe kommt es immer wieder zu missbräuchlichen Praktiken zum Nachteil der Verbraucher:innen. In diesem Fall können Sie jedoch beruhigt sein: Es ist rechtlich zulässig, Dosen oder andere pfandpflichtige Getränke aus dem Ausland zu beziehen und in Deutschland weiterzuverkaufen.
Allerdings schreibt das Verpackungsgesetz vor, dass Einweggetränkeverpackungen beim Verkauf in Deutschland mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sein müssen. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Dosen oder Flaschen entsprechend umetikettieren müssen. Bei in Deutschland hergestellten Getränken ist das Pfandlogo bereits aufgedruckt. Der Handel ist ebenfalls zur Annahme und Auszahlung des Pfandes verpflichtet.
Allerdings werden Dosen ohne Pfand oft illegal weiterverkauft, was in vielen Fällen eine unsachgemäße Entsorgung der Dosen zur Folge hat.