Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge
Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.
Kund:innen von primastrom, voxenergie und nowenergy haben außerdem in vielen Fällen die Möglichkeit, ihre Verträge vorzeitig zu beenden. Unter Umständen können sie bereits gezahlte Abschläge sogar vollständig zurückerhalten.
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Einigung mit voxenergie und primastrom durch Vergleiche
Inzwischen sind die Verfahren gegen primastrom und voxenergie durch außergerichtliche Vergleiche beendet. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, ihre einseitigen Preiserhöhungen gegenüber den Verbraucher:innen, die sich in die Klageregister eingetragen haben, zurückzunehmen.
Diese Kund:innen sollen bis zum 18. März 2024 eine neue Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen bekommen und die Auszahlung von Guthaben erhalten haben. Wenn die Unternehmen diese Frist bei Ihnen nicht eingehalten haben, können Sie das dem vzbv über E-Mailmitteilen.
Kund:innen, die sich den Klagen nicht angeschlossen haben, sollten sich noch etwas gedulden. Der vzbv führt aktuell weitere Verhandlungen mit den Unternehmen. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der vzbv über das Ergebnis informieren. Melden Sie sich zum News-Alert des vzbv an, um über den weiteren Verlauf der Verhandlungen informiert zu werden.
Darum klagte der vzbv gegen primastrom und voxenergie
Teilweise nehmen Anbieter steigende Energiepreise zum Anlass, um die Preise für Verbraucher:innen eigenmächtig zu erhöhen. Auch Kund:innen der Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH hatten Preiserhöhungen erhalten. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das war bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.
In den Verträgen von primastrom und voxenergie waren dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. Vielmehr war teilweise sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte. Die einseitig vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie waren daher aus Sicht des vzbv unzulässig. Daher führte er Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Unternehmen.
Aufgrund der Ansprüche von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht und der bestehenden Kündigungsrechte plant der vzbv eine weitere Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom und voxenergie. Auch diese Fälle sind Gegenstand der aktuell weiterlaufenden Vergleichsverhandlungen mit den Unternehmen.
Kann ich als Verbraucher:in Verträge fristlos beenden?
Ja, das geht. Verbraucher:innen können die Verträge mit primastrom, voxenergie und nowenergy fristlos beenden. Die Unternehmen haben nach Einschätzung des vzbv ihre Kund:innen in den Verträgen häufig nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt.
Deshalb können Sie die Verträge in diesen Fällen widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Sie können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Das können bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowatttstunden nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro sein.
Aber auch bei älteren Verträgen ist es möglich, vorzeitig auszuscheiden. Sie können die Verträge außerordentlich kündigen, weil die Unternehmen:
die Preise einseitig geändert haben.
den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht anbieten.
rechtswidrige Reglungen zur Vertragslaufzeit verwenden.
Nutzen Sie unseren interaktiven Musterbrief, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Musterbrief-Generator für Kündigung oder Widerruf der Verträge
Erstellen Sie hier Ihr Schreiben an voxenergie, nowenergy oder primastrom mit unserer interaktiven Briefvorlage
Foto: svort / stock.adobe.com
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